Golden Retriever biss trächtige Rehgeiß tot
Jägerschaft ärgert sich erneut über wildernde Hunde. In den vergangenen Tagen wurden zwei Fälle bekannt. Ruf nach höheren Strafen.
ines vorweg: Die Besitzerin (45) des Golden Retriever sei einsichtig und auch betroffen gewesen. Das betont Bernhard Wadl, Obmann der Jagdaufseher in Kärnten. Denn er kennt auch andere Reaktionen von Hundehaltern.
Alljährlich im Spätherbst wird in Kärnten eine eigene Verordnung erlassen. Diese gilt bis Ende Juli des darauffolgenden Jahres und besagt, dass "Hundehalter außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen haben". Das betrifft auch die Brut- und Setzzeit jetzt im Frühling.
EDoch die Leinenpflicht wird oft ignoriert. In den vergangenen Tagen wurden erneut zwei Fälle von Wildrissen durch wildernde Hunde der Jägerschaft gemeldet. 91 dokumentierte Fälle sind es damit in der Wildrissdatenbank, die seit zehn Jahren existiert. Die Dunkelziffer sei viel, viel höher, so Wadl.
Einer der jüngsten Vorfälle ereignete sich am Karsamstag im Bereich Innerkrems. Urlauber aus Deutschland hatten beobachtet, wie ein Golden Retriever eine Rehgeiß in einen Zaun hetzte und dort totbiss. Die Urlauber verständigten den Jäger. Die Hündin sei zunächst aggressiv gewesen, wollte nicht von ihrer Beute ablassen. Die Hundehalterin
konnte schließlich ausgeforscht werden. Sie wird angezeigt. Laut Polizei soll die drei Jahre alte Hündin frei herumgelaufen sein.
Auch im Görtschitztal dürften wildernde Hunde ein Reh gerissen haben. Der Kadaver wurde in der Vorwoche in Klein St. Paul wenige Meter neben einem Gehweg entdeckt.
„Wenn die Verwahrungsbestimmungen nicht verschärft und die Strafen empfindlich erhöht werden, wird sich bei verantwortungslosen Hundehaltern nichts ändern“, sagt Wadl. Er setzt sich auch dafür ein, dass die Verordnung nicht nur vom Spätherbst bis Ende Juli, sondern das ganze Jahr über gilt.