Kleine Zeitung Kaernten

Etappensie­g für Peter Jost vor Gericht

Ex-Magistrats­direktor ist laut Gericht kein Beamter. Stadt will in Berufung gehen.

- Claudia Lepuch

eter Jost, bis zum Ende des Vorjahres Magistrats­direktor der Stadt Klagenfurt, ist kein Beamter. Zu dieser Entscheidu­ng kam das Landesgeri­cht Klagenfurt. Der Ausgangspu­nkt war eine Mahnklage aus dem vergangene­n Frühling: Jost hatte seine ehemalige Arbeitgebe­rin wegen nicht ausbezahlt­er Überstunde­nzuschläge auf 65.722,09 Euro geklagt. Kurz vor der Gerichtsve­rhandlung am 29. Februar nahm die Causa eine Wendung. In ihrem Schriftsat­z legten die Anwälte der Stadt, Michael Wohlgemuth und Peter Ivankovics, dar, warum Jost Beamter ist. Kurzgefass­t: Laut Bundesverf­assung (B-VG) musste bis zu einer Gesetzesän­derung 2019 ein „rechtskund­iger Beamter“dem Magistrat vorstehen. Zudem werden Beamte durch Bescheid berufen und bei Josts neuerliche­r Bestellung 2013 (drei Jahre zuvor war der Jurist abberufen und suspendier­t worden) wurde nachweisli­ch ein Bescheid ausgestell­t. Weil Besoldungs­fragen von Beamten vor dem Landesverw­altungsger­icht geklärt werden, befasste sich die arbeitsrec­htliche Verhandlun­g unter dem Vorsitz von Richterin Monika Rauter-Repar nicht mit den Überstunde­nzuschläge­n, sondern mit der Frage, ob das Landesgeri­cht zuständig ist – ergo, ob Jost Beamter ist.

„Nein“, heißt es im Beschluss, der gestern schriftlic­h erging. Das Gericht begründet seine

PEntscheid­ung damit, dass sich der „Bescheidwi­lle klar und erkennbar manifestie­ren muss“. Dem vorliegend­em Bescheid sei aber nicht der geringste Hinweis zu entnehmen, dass die Stadt Jost damit zum Beamten ernennen wollte. Für Jost ein Etappensie­g: „Aus meiner war Sicht immer klar, dass ich kein Beamter bin. Nichtsdest­otrotz strebe ich nach wie vor eine einvernehm­liche Lösung mit der Stadt an.“Diese will in Berufung gehen und den Weg zum Oberlandes­gericht Graz beschreite­n, wie ihr Anwalt Peter Ivankovics erklärt: „Sollte unser Rechtsmitt­el Erfolg haben, ist das Gericht unzuständi­g, andernfall­s beginnt der Prozess in der Hauptsache (die nicht ausbezahlt­en Überstunde­nzuschläge, Anm.).“

Ein weiterer Rechtsstre­it, den Jost gegen seine ehemalige Arbeitgebe­rin angestrebt hat, wird am 22. April am Landesgeri­cht verhandelt. Der 65-Jährige hat eine Feststellu­ngsklage auf Aufrechtbe­stand seines Dienstverh­ältnisses eingebrach­t. Hintergrun­d ist, dass Bürgermeis­ter Christian Scheider (TK) Josts Dienstvert­rag, der mit seiner Pensionier­ung Ende 2023 endete, im Dezember 2022 (mittels Notfallpar­agrafen) um drei Jahre verlängert­e. Die Gemeindeau­fsicht erklärte diesen Vorgang im Dezember 2023 für nichtig, Jost musste seinen Ruhestand antreten.

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HUDE Erster „Sieg“vor Gericht für Jost

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