Etappensieg für Peter Jost vor Gericht
Ex-Magistratsdirektor ist laut Gericht kein Beamter. Stadt will in Berufung gehen.
eter Jost, bis zum Ende des Vorjahres Magistratsdirektor der Stadt Klagenfurt, ist kein Beamter. Zu dieser Entscheidung kam das Landesgericht Klagenfurt. Der Ausgangspunkt war eine Mahnklage aus dem vergangenen Frühling: Jost hatte seine ehemalige Arbeitgeberin wegen nicht ausbezahlter Überstundenzuschläge auf 65.722,09 Euro geklagt. Kurz vor der Gerichtsverhandlung am 29. Februar nahm die Causa eine Wendung. In ihrem Schriftsatz legten die Anwälte der Stadt, Michael Wohlgemuth und Peter Ivankovics, dar, warum Jost Beamter ist. Kurzgefasst: Laut Bundesverfassung (B-VG) musste bis zu einer Gesetzesänderung 2019 ein „rechtskundiger Beamter“dem Magistrat vorstehen. Zudem werden Beamte durch Bescheid berufen und bei Josts neuerlicher Bestellung 2013 (drei Jahre zuvor war der Jurist abberufen und suspendiert worden) wurde nachweislich ein Bescheid ausgestellt. Weil Besoldungsfragen von Beamten vor dem Landesverwaltungsgericht geklärt werden, befasste sich die arbeitsrechtliche Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Monika Rauter-Repar nicht mit den Überstundenzuschlägen, sondern mit der Frage, ob das Landesgericht zuständig ist – ergo, ob Jost Beamter ist.
„Nein“, heißt es im Beschluss, der gestern schriftlich erging. Das Gericht begründet seine
PEntscheidung damit, dass sich der „Bescheidwille klar und erkennbar manifestieren muss“. Dem vorliegendem Bescheid sei aber nicht der geringste Hinweis zu entnehmen, dass die Stadt Jost damit zum Beamten ernennen wollte. Für Jost ein Etappensieg: „Aus meiner war Sicht immer klar, dass ich kein Beamter bin. Nichtsdestotrotz strebe ich nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt an.“Diese will in Berufung gehen und den Weg zum Oberlandesgericht Graz beschreiten, wie ihr Anwalt Peter Ivankovics erklärt: „Sollte unser Rechtsmittel Erfolg haben, ist das Gericht unzuständig, andernfalls beginnt der Prozess in der Hauptsache (die nicht ausbezahlten Überstundenzuschläge, Anm.).“
Ein weiterer Rechtsstreit, den Jost gegen seine ehemalige Arbeitgeberin angestrebt hat, wird am 22. April am Landesgericht verhandelt. Der 65-Jährige hat eine Feststellungsklage auf Aufrechtbestand seines Dienstverhältnisses eingebracht. Hintergrund ist, dass Bürgermeister Christian Scheider (TK) Josts Dienstvertrag, der mit seiner Pensionierung Ende 2023 endete, im Dezember 2022 (mittels Notfallparagrafen) um drei Jahre verlängerte. Die Gemeindeaufsicht erklärte diesen Vorgang im Dezember 2023 für nichtig, Jost musste seinen Ruhestand antreten.