Söder-Beleidigung: Geldstrafe für Grosz
Die Aussagen waren beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 gefallen.
Nach seinen Verbalattacken gegen CSUChef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf in Niederbayern eine Geldstrafe gegen Ex-BZÖ-Chef Gerald Grosz verhängt: Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“gerückt, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Grosz erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro (14.850 Euro).
Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. „Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Karlsruhe (Sitz des deutschen Verfassungsgerichts, Anm.)“, so Grosz. Vom Vorwurf, bei der Veranstaltung ein Messer dabei gehabt zu haben, sei er freigesprochen worden, betonte er. Das sei nur ein Flaschenöffner gewesen.
Grosz hatte den Ministerpräsidenten im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als „Södolf“, „Corona-Autokrat“und „Landesverräter“bezeichnet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er „Horrorclown“. Das Amtsgericht hatte im September gegen ihn zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 400 Euro (36.000 Euro) verhängt.
Grosz verteidigte seine Wortwahl als Gast der AfD als „Satire“. Seine Anwälte sahen die Aussagen im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als „Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch“. Die Meinungsfreiheit hätte besonderen Schutz verdient, ergänzte er.
Für das Verfahren gegen den Ex-FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. Grosz war nicht davon ausgegangen, bereits in Deggendorf freigesprochen zu werden. „Namhafte Juristen in ganz Deutschland haben mir zu verstehen gegeben, dass sich kein Richter auf Amtsgerichtsebene traut, gegen die Interessen Söders zu judizieren“, hatte er im Vorfeld behauptet. „Daher werden wir den gesamten Instanzenweg beschreiten.“Grosz, der 2022 bei der Wahl zum Bundespräsidenten auf 5,6 Prozent der Stimmen kam, rechne weiter mit Freispruch.