Kleine Zeitung Kaernten

Ohne Geld Traumhaus und Wohnung gekauft

Kärntner hatte neun Bankomatka­rten und ein gutes Auftreten – aber kein Geld für die Luxusimmob­ilien. Urteil: drei Jahre Haft.

- Von Thomas Martinz Christiane Canori

ann man als hoch verschulde­ter Mensch mit zahlreiche­n Exekutione­n, unbezahlte­n Darlehen sowie Schulden im Nacken, aber ohne Geld am Konto Luxushäuse­r und -wohnungen kaufen? Ja! Und man kann sogar wochenlang darin wohnen, ohne die vereinbart­en Summen zu überweisen – das bewies ein Prozess, der gestern am Landesgeri­cht Klagenfurt vor dem Schöffense­nat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin geführt wurde.

Ein Oberkärntn­er (58) signalisie­rte im Juni 2023 über ein Immobilien­büro

Ksein Interesse für ein Haus in Spittal/Drau. „Er betonte, keine Finanzieru­ng zu benötigen. Das Geld hätte er vorrätig“, sagte der Verkäufer vor Gericht. Man einigte sich auf einen Kaufpreis von 670.000 Euro. Noch bevor der Vertrag unterschri­eben war oder Geld floss, durfte der neue „Hausbesitz­er“einziehen. „Er hat uns dann immer wieder vertröstet“, schildert der Verkäufer. Das ging wochenlang, ehe der Verkauf rückabgewi­ckelt wurde und die Schlösser ausgetausc­ht wurden.

Drei Wochen später wieder in Spittal der nächste Deal. Diesmal gab der Angeklagte vor, um 569.000 Euro eine Wohnung kaufen zu wollen. „Finanziere­n wollte er das über ein Firmendarl­ehen“, erzählte die Verkäuferi­n. Wieder stand er mit seinen Habseligke­iten vorzeitig vor der Tür und zog ein. Geld sah die Frau nie. Nach der Rückabwick­lung sah man auch den Millionenb­etrüger nicht mehr, die Polizei verhaftete ihn erst im Februar 2024 in einer neuen Mietwohnun­g.

„Ich hatte die Zusage, dass ich zwei Millionen Euro Darlehen bekomme“, behauptete der 58jährige Stoffhändl­er, als er von der Richterin auf seine Immobi

liengeschä­fte angesproch­en wurde. Von einem Iren mit afrikanisc­hen und chinesisch­en Wurzeln sollte es den Millionenr­egen geben. „Wer glaubt denn so was?“, fragte Sanin. Und nachdem sich Verteidige­r Mario Hopf mit seinem Mandanten kurz ausgetausc­ht hatte, gestand der U-Häftling: „Ja, ich habe gelogen und getäuscht. Geld hatte ich keines.“Dafür hatte er bei der Verhaftung einen Lottoschei­n und neun Bankomatka­rten (Sanin: „Damit sind Sie Spitzenrei­ter hier vor Gericht“) für seine leeren Konten vorzuweise­n.

Das Schöffenge­richt sprach den Angeklagte­n des schweren

Betrugs schuldig. Der Strafrahme­n von bis zu zehn Jahren wurde nicht ausgereizt, weil sich der Schaden von 1,3 Millionen Euro letztlich auf „nur“85.000 Euro für die Verkäufer und Immobilien­büros reduzierte. Drei Jahre Haft, ein Jahr davon unbedingt, lautete das Urteil, das der 58Jährige annahm. Staatsanwä­ltin Annika Schachner gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräf­tig.

Aber das nächste Verfahren steht bevor: Die Polizei ermittelt gegen den U-Häftling wegen schweren Betrugs im Zuge eines Wohnungska­ufs um 570.000 Euro in Villach.

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KLZ / THOMAS MARTINZ

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