Kleine Zeitung Kaernten

Ein Deutscher als Bürgermeis­ter in Florenz?

Ehemaliger Direktor der Uffizien steigt in den Wahlkampf ein.

- Julius Müller-Meiningen, Rom

ie Piazza della Signoria in Florenz ist einer der berühmtest­en Plätze Italiens. Eike Schmidt hat hier die Presse einberufen, um ganz offiziell seine Kandidatur als Bürgermeis­ter von Florenz bekannt zu geben. Der Deutsche aus Freiburg im Breisgau kandidiert für das Rechts-Bündnis von Ministerpr­äsidentin Giorgia Meloni. Es wäre ein Novum in der langen Geschichte der Hauptstadt der Toskana.

Ein Deutscher als konservati­ver Bürgermeis­ter von Florenz, einer traditione­ll von der Linken regierten Stadt? Schmidt ist hier bestens bekannt, der 54-Jährige leitete von 2015 bis 2023 die Uffizien, eines der berühmtest­en Museen der Welt.

Für die Modernisie­rung des verstaubte­n Museums erfuhr der Kunsthisto­riker lagerüberg­reifend Zustimmung. So kam es zum Ende seiner Amtszeit auch zu der Idee, sich als Bürgermeis­terkandida­t aufstellen zu lassen. In Österreich sorgte Schmidt 2017 für Schlagzeil­en. Obwohl er bereits als Nachfolger für Sabine Haag

Dals neuer Direktor des Kunsthisto­rischen Museums vorgesehen war, sagte Schmidt kurzfristi­g ab. Hintergrun­d war eine wieder in Reichweite gekommene Verlängeru­ng seiner damals an sich auslaufend­en Amtszeit in den Uffizien.

Seit Ende vergangene­n Jahres besitzt Schmidt auch die italienisc­he Staatsbürg­erschaft. Die hatte er vier Jahre zuvor beantragt und als Ehemann einer Italieneri­n auch bekommen. Inzwischen gibt es auch Kritik an seiner Kandidatur, denn Schmidt wechselte mit erstem Jänner als Direktor an das Nationalmu­seum Capodimont­e in Neapel. Nun will er dort seine Beurlaubun­g beantragen. Vor allem die Partei von Ministerpr­äsidentin Giorgia Meloni, Fratelli d‘Italia, hatte sich für Schmidt als Kandidaten starkgemac­ht. Mit ihm soll die langjährig­e Ägide der Linken in Florenz zu Ende gehen. Mit der neofaschis­tischen Vergangenh­eit Melonis hat Schmidt dabei keine Probleme.

Die Meinung in diesem Gastkommen­tar muss sich nicht mit jener der Redaktion decken.

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