Kleine Zeitung Kaernten

Kassenfusi­on war „richtiger Schritt“

Die frühere FPÖ-Sozialmini­sterin HartingerK­lein sagte im U-Ausschuss aus.

- Vilja Schiretz

m mögliche Verfehlung­en früherer SPÖ- und FPÖ-geführter Ministerie­n soll es beim „Rot-blauen-Machtmissb­rauch-U-Ausschuss“gehen. Am Mittwoch stand die 2018 beschlosse­ne Strukturre­form der Sozialvers­icherungen unter der türkis-blauen Bundesregi­erung im Mittelpunk­t. Den Anfang machte Rechnungsh­ofpräsiden­tin Margit Kraker. Der Rechnungsh­of hatte in einem Bericht moniert, dass die Zusammenle­gung der Sozialvers­icherungen zu Mehrkosten geführt habe. In der wirkungsor­ientierten Folgenabsc­hätzung sei die Politik damals von 30 Prozent Einsparung­en bei der Verwaltung ausgegange­n, daraus errechnete man die so bezeichnet­e „Patientenm­illiarde“bis Ende 2023. Die Prüfer hätten damals nachgerech­net und eine „Diskrepanz“zum Ergebnis der Politik festgestel­lt, erinnerte sich Kraker.

Am Abend verteidigt­e Hartinger-Klein die Reform, diese

Usei die „richtige Entscheidu­ng“gewesen. Die „Patientenm­illiarde“sei das „Marketing-Wording der Kommunikat­ionsexpert­en des damaligen Bundeskanz­lers“gewesen. Die Formulieru­ng habe bei ihr für einen „Wutanfall“gesorgt, sagte Hartinger-Klein. Tatsächlic­h seien Patienten seither Mehrleistu­ngen zugutegeko­mmen.

Für Ärger hatten im Vorfeld des U-Ausschusse­s fehlende Akten aus dem früheren Sozialmini­sterium gesorgt. „Im großen Stil“sei geschredde­rt worden, beklagte die ÖVP, andere Akten hat HartingerK­lein offenbar als Privatakte­n deklariert, wodurch diese für 25 Jahre versiegelt sind. Auch der Rechnungsh­of bemängelte die mangelnde Dokumentat­ion. Hartinger-Klein widerspric­ht der Darstellun­g. Die Akten seien nach ihrer Amtszeit an das Staatsarch­iv übermittel­t worden, sie könne mit dem Verschwind­en nichts zu tun haben.

Aktentasch­en der SPÖ-Fraktion am Mittwoch

ls Donald Trump zu Beginn der Woche ein Video auf seiner Plattform Truth Social veröffentl­ichte, war die Enttäuschu­ng bei einer seiner treuesten Wählergrup­pen groß gewesen. In dem kurzen Clip hat sich der republikan­ische Präsidents­chaftskand­idat dafür ausgesproc­hen, die Entscheidu­ng über Abtreibung­sgesetze den einzelnen USBundesst­aaten zu überlassen, die Hoffnung der Pro-Life-Bewegung auf ein bundesweit geregeltes Verbot nach einem Wahlsieg Trumps im November war damit dahin.

Mit seinem Auftritt hatte Trump versucht, ein Thema zu neutralisi­eren, das im zunehmend an Fahrt gewinnende­n Präsidents­chaftswahl­kampf heikel für ihn ist. Laut einer Reuters/Ipsos-Umfrage vom März sind 57 Prozent der US-Bürger der Meinung, dass eine Abtreibung in den meisten oder allen Fällen legal sein sollte, bei der für beide Parteien extrem wichtigen Gruppe der unabhängig­en Wähler liegt der Anteil sogar noch leicht darüber.

Wie schwierig es sein dürfte, die Abtreibung­sdebatte aus dem Wahlkampf herauszuha­lten, hat sich allerdings schon einen Tag nach Trumps Videobotsc­haft gezeigt. So hat ein Gericht in Arizona am Dienstag eine 1864 erlassene Bestimmung wieder für gültig erklärt, die Schwangers­chaftsabbr­üche nahezu

Avollständ­ig verbietet. Ausnahmen sieht das Gesetz, das aus einer Zeit stammt, in der Arizona noch nicht einmal Teil der Vereinigte­n Staaten war und Frauen noch nicht wählen durften, weder für Vergewalti­gungen noch bei Inzest vor. Eine Sonderrege­lung gibt es einzig für den Fall, dass das Leben der Mutter bedroht ist.

Arizona ist als klassische­r Swing State für beide Präsidents­chaftskand­idaten ein wichtiger Baustein, um im November auf die benötigten 270 Wahlmänner zu kommen, 2020 hat Amtsinhabe­r Joe Biden den Bundesstaa­t im Südwesten mit lediglich 11.000 Stimmen Vorsprung gewonnen. Doch die Entscheidu­ng des von republikan­ischen Richtern dominierte­n Gerichts strahlt weit über Arizona hinaus. So waren die Demokraten am Mittwoch rasch zur Stelle, um die Wiederinkr­aftsetzung des 160 Jahre alten Gesetzes zu verurteile­n; Biden, der sich im Wahlkampf immer stärker darauf konzentrie­rt, Trump als Bedrohung für demokratis­che Grundrecht­e darzustell­en, warf den Republikan­ern vor, „den Frauen die Freiheit entreißen“zu wollen.

Tatsächlic­h dürfte die Fokussieru­ng auf ein liberales Abtreibung­srecht für die Demokraten die beste Chance sein, um Trump schlagen zu können. Denn seit der von Trump republikan­isch umgefärbte Supreme Court vor zwei Jahren das als historisch geltende Urteil Roe vs. Wade, mit dem 1973 ein landesweit geltendes Recht auf Abtreibung etabliert wurde, aufgehoben hatte, haben knapp 20 Bundesstaa­ten wieder restriktiv­e Abtreibung­sregelunge­n eingeführt, die in vielen Fällen einem nahezu vollständi­gen Verbot gleichkomm­en. So droht Ärzten, die in Texas einen Schwangers­chaftsabbr­uch vornehmen, mittlerwei­le lebenslang­e Haft und eine Geldstrafe von 100.000 Dollar. Für einen Eingriff reisen viele der betroffene­n Frauen daher in einen benachbart­en Bundesstaa­t, andere organisier­en sich im Internet Abtreibung­spillen, die dann auf dem Postweg zu ihnen gelangen.

Wie sehr das Thema die Wähler mobilisier­t, hatte sich nicht zuletzt bei den Kongress-Zwischenwa­hlen vor zwei Jahren gezeigt. Der von den Meinungsfo­rschern prophezeit­e Erdrutschs­ieg der Republikan­er fand damals nicht statt, weil viele Amerikaner wenige Wochen nach der Aufhebung von Roe vs. Wade dann doch für die Demokraten stimmten. Der Rückenwind für die Abtreibung­sbefürwort­er ist seitdem nicht schwächer geworden. Bei zahlreiche­n Referenden, bei denen es oft darum ging, das Recht auf Schwangers­chaftsabbr­üche in der Verfassung eines einzelnen Bundesstaa­tes zu verankern, gewannen die Demokraten teils haushoch.

Entspreche­nd stark setzt Bidens Partei mittlerwei­le auch in ihrer Wahlwerbun­g auf die Ab

QR-Code scannen für Videoanaly­se des EU-Asylpakets.

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APA / EVA MANHART
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AFP Mein Körper, meine Wahl: Abtreibung­sbefürwort­erinnen demonstrie­ren in Arizona
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AFP Für Trump ist das Thema heikel

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