Kleine Zeitung Kaernten

Wir brauchen eine Bundesstaa­tsanwaltsc­haft

- Heimo Lambauer Heimo Lambauer

eit vielen Jahren wird darüber diskutiert und insbesonde­re von den Standesver­tretungen verlangt, dass im Sinne einer unabhängig­en Justiz letztlich nicht der Justizmini­ster oder die Justizmini­sterin durch Erteilung einer Weisung darüber entscheide­n kann, ob ein Verfahren eingestell­t oder Anklage erhoben wird. Dieser Forderung auf Änderung der Weisungssp­itze vom Justizmini­sterium zu einer aus drei Personen bestehende­n Bundesstaa­tsanwaltsc­haft ist schon wegen des Grundsatze­s der Gewaltente­ilung beizupflic­hten.

Dieses Verlangen scheint jedoch unter Umständen auch daran zu scheitern, dass von Regierungs­seite die Meinung vertreten wird, die Bundesstaa­tsanwaltsc­haft solle nur aus einer – dem Parlament gegenüber verantwort­lichen – Person bestehen und nicht aus einem Dreiersena­t. Für die Kanzleramt­sministeri­n Edtstadler ist dies laut einem „Presse“-Interview vom März dieses Jahres eine rote Linie, weil

„man nicht unabhängig­er wird, wenn man zu dritt ist“.

Die Staatsanwä­lte sollten auch einer solchen Lösung zustimmen. Sie sind – wenn auch gleich objektiv – nicht Richter. Bei einer Entscheidu­ng durch einen Dreiersena­t könnten sich durchaus Probleme ergeben.

Wenn Einstimmig­keit des bundesstaa­tsanwaltsc­haftlichen Senates verlangt werden sollte, so müsste zum Beispiel eine von nur zwei überzeugte­n Senatsmitg­liedern verlangte Anklage unterbleib­en. enn nicht Einstimmig­keit erforderli­ch sein sollte, so könnte die durch die mehrheitli­ch getroffene Senatsents­cheidung benachteil­igte Person dies im weiteren Verfahren immer wieder vorbringen, beispielsw­eise in diese Richtung, dass ein Senatsmitg­lied ohnehin nicht anklagen wollte und daher Zweifel hinsichtli­ch des angeklagte­n Sachverhal­tes vorliegen.

war Leiter der Oberstaats­anwaltscha­ft Graz und lehrte an der Universitä­t Graz.

SWist für eine Bundesstaa­tsanwaltsc­haft, auch wenn sie nur aus einer Person bestehen würde.

„Man sollte einer Bundesstaa­tsanwaltsc­haft mit nur einer Person zustimmen. Bei einem Dreiersena­t könnten sich Probleme ergeben.“

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