Kleine Zeitung Steiermark

Auto abgestürzt: Geldstrafe wegen fahrlässig­er Tötung

Pensionist (81) übersah, dass Brücke weg war, seine Frau und sein Schwager starben. Die Strafe: 400 Euro wegen fahrlässig­er Tötung.

- ALFRED LOBNIK

Die Strafe: 100 Tagessätze zu vier Euro. 400 Euro muss also jener Pensionist (81) dafür zahlen, dass er im August des Vorjahres mit seinem Auto bei schwerem Gewitter und völliger Dunkelheit in den Ilzbach stürzte. Im Wrack starben seine Frau und sein Schwager.

Zuvor war der völlig nüchterne Mann, dem eine Untersuchu­ng beste Sehkraft bescheinig­t, mit 25 bis 30 km/h über ein umgefallen­es Absperrgit­ter und eine abgerundet­e Fräskante gerumpelt. Plötzlich riss die Fahrbahn ab – die Brücke über den Ilzbach war im Zug der Bauarbeite­n abgerissen worden.

„Ich habe nichts falsch gemacht“, ist der Angeklagte überzeugt. Fahrlässig­e Tötung unter besonders gefährlich­en Verhältnis­sen hat die Staatsanwa­ltschaft Graz angeklagt. Am gestrigen, dritten Verhandlun­gstag kann sich Staatsanwä­ltin Gertraud Pichler allerdings auch einfache fahrlässig­e Tötung vorstellen. Aber auch dazu fühlt sich der Angeklagte nicht schuldig.

Ein verheerend­es Urteil hat zuvor bereits der Sachverstä­ndige gefällt: „Massive Fehler“seien passiert. Der Bescheid der BH Weiz zur Baustellen­absicherun­g habe Verkehrsze­ichen an anderer Stelle vorgesehen, als sie angebracht waren. „Und die Absicherun­g, wenngleich falsch, ist von der Baufirma nicht einmal entspreche­nd ausgeführt worden. „Wir werden dem auf den Grund gehen“, verspricht die Staatsanwä­ltin, ein Verfahren sei eingeleite­t worden.

Der Verteidige­r argumentie­rt, dass man seine Fahrgeschw­indigkeit nicht an ein unvorherse­hbares Hindernis anpassen könne. Nicht einmal die „einfache“Fahrlässig­keit liege vor.

Richterin Michaela Lapanje spricht den Angeklagte­n der fahrlässig­en Tötung schuldig. Nach Gitter und Fräskante hätte er „stehen bleiben und nachschaue­n müssen“. Aber: „Was soll man jemanden strafen, der ohnehin seine Frau und einen Verwandten verloren hat?“

Der Angeklagte nimmt Bedenkzeit. Seine Tränen verraten, was selbst dieser Schuldspru­ch für ihn bedeutet.

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Die Frau und der Schwager des Lenkers starben bei dem Unfall

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