Reininghaus: UVP nicht notwendig
Offiziell ist es noch nicht, aber intern gilt es als fix: Für die Entwicklung der Reininghausgründe braucht es keine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es ist eine der letzten ungeklärten Fragen rund um das Reininghausareal: Braucht es für die Entwicklung der insgesamt 52 Hektar eine städtebauliche Umweltverträglichkeitsprüfung? Dabei würde geprüft, wie sich das Vorhaben auf die Umwelt, auf die Lärm- und Verkehrsbelastung auswirkt – und gegebenenfalls Vorgaben gemacht, an die sich Investoren halten müssten. Manche haben so eine UVP von Beginn an gefordert, andere als nicht notwendig abgetan.
Letztere Gruppe hat offenbar recht behalten. Denn ein von Eigentümer Asset One angestoße- nes Feststellungsverfahren seitens der Landesbehörde scheint zu ergeben: Nein, es ist kein UVP-Verfahren notwendig. Offiziell soll das kommende Woche werden, intern gilt die Entscheidung aber als fix.
Das Hauptargument: In Reininghaus entstehen keine Magnetbetriebe wie ein Einkaufszentrum, die zusätzlichen Verkehr von außen anziehen würden.
Entsprechend erleichtert ist Wolfgang Erber. Er ist der größte Investor in Reininghaus und jener, der sein Projekt schon am weitesten vorangetrieben hat. Mit heutigem Tag wird der Bebauungsplan für die Quartiere 1 – mit dem oft denkmalgeschützten Altbestand – und 4a zur Einsicht aufgelegt. „Ich rechne aber nicht mit vielen Einwendungen“, sagt Erber. Sein Zeitplan: Im Juli soll der Gemeinderat den Bebauungsplan absegnen, dann kann er im Herbst zu bauen beginnen.
In einer ersten Tranche investiert er rund 90 Millionen Euro in 230 Wohnungen sowie Geschäftsflächen und Büros. Die Eckpunkte: Das höchste Gebäude ist 19 Stockwerke und 68 Meter hoch, darunter wird eine Tiefgarage für im Endausbau 680 Stellplätze gebaut – die Hälfte davon wird nicht über einen Lift im selben Gebäude erreichbar sein, sondern als Sammelgarage dienen. Fürs Stadtbild entscheidend: Die Erdgeschoßzonen müssen mindestens eine Raumhöhe von vier Metern haben und dürfen nicht als Wohnungen genutzt werden.