Gericht gab Student recht
Uni Graz muss Kriterien für Aufnahmetest zeigen.
WIEN, GRAZ. Auch Aufnahmeprüfungen an Universitäten müssen für Zugangswerber nachvollziehbar sein, entschied nun der Verwaltungsgerichtshof in Wien in Zusammenhang mit einem Fall, der sich an der Universität Graz abgespielt hatte.
Im Jahr 2011 hatte ein Bewerber für das überlaufene Fach Psychologie einen vorgeschriebenen Aufnahmetest absolviert. Weil er den Test nicht schaffte, verweigerte ihm die Universität Graz den Studienplatz für das Bachelorstudium. Daraufhin verlangte der Bewerber Einsicht in seinen Test bzw. Einsicht in die Bewertungsgrundlagen der Universität.
Doch die Uni Graz wollte ihm das – ähnlich wie andere Uni- versitäten in vergleichbaren Fällen – nicht zugestehen. Er wurde mit der Begründung abgewiesen, dass „die Rechtsvorschriften des Universitätsgesetzes, die die Einsicht in während des Studiums absolvierte Prüfungen regeln, für das Aufnahmeverfahren nicht anwendbar seien“. Das Höchstgericht hat nun allerdings anders entschieden. Es erkannte, dass die Regeln des Universitätsgesetzes auch für die Zulassungsprüfungen anzuwenden sind. Dieses Gesetz räumt Studenten umfassende Rechte zur Einsichtnahme von Prüfungen ein. Das bedeutet nun, dass Teilnehmer an Auswahlverfahren das Recht haben, Einsicht in die Prüfungsprotokolle zu nehmen.