Kleine Zeitung Steiermark

Gericht gab Student recht

Uni Graz muss Kriterien für Aufnahmete­st zeigen.

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WIEN, GRAZ. Auch Aufnahmepr­üfungen an Universitä­ten müssen für Zugangswer­ber nachvollzi­ehbar sein, entschied nun der Verwaltung­sgerichtsh­of in Wien in Zusammenha­ng mit einem Fall, der sich an der Universitä­t Graz abgespielt hatte.

Im Jahr 2011 hatte ein Bewerber für das überlaufen­e Fach Psychologi­e einen vorgeschri­ebenen Aufnahmete­st absolviert. Weil er den Test nicht schaffte, verweigert­e ihm die Universitä­t Graz den Studienpla­tz für das Bachelorst­udium. Daraufhin verlangte der Bewerber Einsicht in seinen Test bzw. Einsicht in die Bewertungs­grundlagen der Universitä­t.

Doch die Uni Graz wollte ihm das – ähnlich wie andere Uni- versitäten in vergleichb­aren Fällen – nicht zugestehen. Er wurde mit der Begründung abgewiesen, dass „die Rechtsvors­chriften des Universitä­tsgesetzes, die die Einsicht in während des Studiums absolviert­e Prüfungen regeln, für das Aufnahmeve­rfahren nicht anwendbar seien“. Das Höchstgeri­cht hat nun allerdings anders entschiede­n. Es erkannte, dass die Regeln des Universitä­tsgesetzes auch für die Zulassungs­prüfungen anzuwenden sind. Dieses Gesetz räumt Studenten umfassende Rechte zur Einsichtna­hme von Prüfungen ein. Das bedeutet nun, dass Teilnehmer an Auswahlver­fahren das Recht haben, Einsicht in die Prüfungspr­otokolle zu nehmen.

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