Tierarzt klagt Kirche: „Friedhof
Kurioser Rechtsstreit im Bezirk Murau: Familie Gölly klagt Anspruch auf einen Friedhofsanteil von der Kirche ein. Wenn sie recht bekommt, will sie den Grund der Kirche zurückschenken.
Sankt Veit in der Gegend– dieser Name ist kein Zufall. In diesem Ortsteil von Mühlen im Bezirk Murau sagen sich Fuchs und Hase Gute Nacht. Doch ein kurioser Streit trübt die Idylle. Es geht um einen Friedhof, Grundstücke, Nachbarschaftsstreitereien. Der Tierarzt Christian Gölly und seine Frau Sylvia be- haupten, Eigentümer von rund 300 Quadratmeter Friedhofsfläche samt 25 Gräbern und einem Teil der Sakristei zu sein.
Familie Gölly hat im Jahr 1997 ein Grundstück gekauft, das an die Friedhofsmauer grenzt. Bei Neuvermessungen habe sich herausgestellt, dass auch ein Teil des Friedhofes ihr gehöre, so die Göllys. Deren Anwalt Erich Moser aus Murau meint: „Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist ein Vermessungsergebnis aus dem Jahr 2005, das von allen Beteiligten mit Unterschrift anerkannt wurde.“Die Kirche hat einen anderen Rechtsstandpunkt und lässt den Anspruch nicht gelten.
Jetzt klagt Familie Gölly die Kirche, um ihren Anspruch auf den Friedhofsgrund durchzusetzen. Christian Gölly: „So weit ist es nur gekommen, weil mir die Kirche anderweitig nicht entgegenkommt.“Ihm sei der Kauf ei- nes Kirchengrundstückes verweigert worden. Und er habe auf Eigenkosten eine unterirdische Stromleitung über Kirchengrund legen wollen, auch das habe er nicht dürfen.
Christian Gölly ist zuversichtlich, dass ihm das Gericht den Friedhofsanteil zuspricht. Auch wenn er ihn nicht für sich in Anspruch nehmen will: „Im Gegenteil, ich schenke es der Kirche, wenn ich ihr im Gegenzug das von mir gewünschte Grundstück abkaufen darf.“Er zahle den vollen Preis und wolle nicht den Wert des Friedhofes gegenrechnen: „Ich verkaufe keine Toten.“
Was die Lage verschärft: Gölly ist mit einem Nachbarn zerstritten, der wiederum Pächter des von ihm begehrten Kirchengrundstücks ist. Er vermutet, der Nachbar mache bei der Kirche gegen ihn Stimmung.
Bei der Diözese setzt man auf Abwarten: „Unserer Meinung nach gehört Herrn Gölly der Friedhofsanteil nicht, folgedessen kann er das nicht mit anderen Grundstücken, die wir gar nicht verkaufen wollen, in Zusammenhang bringen“, meint Bernhard Teuffenbach, Leiter der Liegenschaftsverwaltung. Der Fall ist gerichtsanhängig. Vergleichsgespräche laufen, sind sie erfolglos, muss ein Urteil entscheiden.