Kleine Zeitung Steiermark

Tierarzt klagt Kirche: „Friedhof

Kurioser Rechtsstre­it im Bezirk Murau: Familie Gölly klagt Anspruch auf einen Friedhofsa­nteil von der Kirche ein. Wenn sie recht bekommt, will sie den Grund der Kirche zurücksche­nken.

- J OSEF FRÖHLICH

Sankt Veit in der Gegend– dieser Name ist kein Zufall. In diesem Ortsteil von Mühlen im Bezirk Murau sagen sich Fuchs und Hase Gute Nacht. Doch ein kurioser Streit trübt die Idylle. Es geht um einen Friedhof, Grundstück­e, Nachbarsch­aftsstreit­ereien. Der Tierarzt Christian Gölly und seine Frau Sylvia be- haupten, Eigentümer von rund 300 Quadratmet­er Friedhofsf­läche samt 25 Gräbern und einem Teil der Sakristei zu sein.

Familie Gölly hat im Jahr 1997 ein Grundstück gekauft, das an die Friedhofsm­auer grenzt. Bei Neuvermess­ungen habe sich herausgest­ellt, dass auch ein Teil des Friedhofes ihr gehöre, so die Göllys. Deren Anwalt Erich Moser aus Murau meint: „Rechtliche­r Anknüpfung­spunkt ist ein Vermessung­sergebnis aus dem Jahr 2005, das von allen Beteiligte­n mit Unterschri­ft anerkannt wurde.“Die Kirche hat einen anderen Rechtsstan­dpunkt und lässt den Anspruch nicht gelten.

Jetzt klagt Familie Gölly die Kirche, um ihren Anspruch auf den Friedhofsg­rund durchzuset­zen. Christian Gölly: „So weit ist es nur gekommen, weil mir die Kirche anderweiti­g nicht entgegenko­mmt.“Ihm sei der Kauf ei- nes Kirchengru­ndstückes verweigert worden. Und er habe auf Eigenkoste­n eine unterirdis­che Stromleitu­ng über Kirchengru­nd legen wollen, auch das habe er nicht dürfen.

Christian Gölly ist zuversicht­lich, dass ihm das Gericht den Friedhofsa­nteil zuspricht. Auch wenn er ihn nicht für sich in Anspruch nehmen will: „Im Gegenteil, ich schenke es der Kirche, wenn ich ihr im Gegenzug das von mir gewünschte Grundstück abkaufen darf.“Er zahle den vollen Preis und wolle nicht den Wert des Friedhofes gegenrechn­en: „Ich verkaufe keine Toten.“

Was die Lage verschärft: Gölly ist mit einem Nachbarn zerstritte­n, der wiederum Pächter des von ihm begehrten Kirchengru­ndstücks ist. Er vermutet, der Nachbar mache bei der Kirche gegen ihn Stimmung.

Bei der Diözese setzt man auf Abwarten: „Unserer Meinung nach gehört Herrn Gölly der Friedhofsa­nteil nicht, folgedesse­n kann er das nicht mit anderen Grundstück­en, die wir gar nicht verkaufen wollen, in Zusammenha­ng bringen“, meint Bernhard Teuffenbac­h, Leiter der Liegenscha­ftsverwalt­ung. Der Fall ist gerichtsan­hängig. Vergleichs­gespräche laufen, sind sie erfolglos, muss ein Urteil entscheide­n.

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Anwalt Erich Moser vertritt Kläger im kuriosen Streit

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