Wie geht es jetzt weiter?
Nach der Bekanntgabe des Finanzministers, dass der Bund keine Zahlungen mehr für die Heta leisten wird, brennt in Kärnten der Hut. Die Landespolitiker haben die Tragweite dieser Entscheidung noch nicht verstanden. O-Ton des Kärntner Landeshauptmannes: „Wir können aber als Land eigentlich nicht wirklich etwas tun, um die Situation zu lösen.“Diese Apathie ist dem Umstand geschuldet, dass die handelnden Akteure ein schlechtes Gewissen haben. Sie haben in der Vergangenheit den uneingeschränkten Landeshaftungen auch zugestimmt. Ohne die historischen Schuldgefühle müsste die Landespolitik folgenden Fahrplan einhalten: 1. Gründung einer Task-Force mit Fachexperten. Diese hat die Aufgabe, mit dem Bund und den Garantiegläubigern der Heta Sanierungsgespräche zu führen. Die Mitverantwortlichkeit des Finanzministeriums ist aktenkundig. Das gilt sowohl für die Notverstaatlichung als auch für die Zeit danach; nachzulesen im Griss- und Rechnungshofbericht. Daraus folgt ein Regressanspruch des Landes gegenüber dem Bund. Sofern das Land von den Gläubigern vertraglich zur Haftung herangezogen werden kann, ist diesen eine Sanierungsquote im einstelligen Bereich anzubieten. Der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ist auch im Interesse der Gläubiger. Bei einem Insolvenzverfahren gebe es zu viele Unsicherheitsfaktoren und würde die Abwicklung vermutlich sehr lange dauern.
2. Auflösung des Zukunftsfonds zur Schuldenreduzierung. Das Land pfeift aus dem letzten Loch und leistet sich den Luxus einer finanziellen Fata Morgana. Bei 3,2 Milliarden Euro Schulden wäre es wirtschaftliches Harakiri, wenn man den Zukunftsfonds ausräumt und nicht für die Verringerung der Schuldenlast (Saldierung) verwendet. 3. Halbierung der Parteienförderung und Verkleinerung des Landtages. Die verantwortlichen Politiker müssen ihren Beitrag zum Hypo-Desaster leisten. Kärnten hat die höchste Parteienförderung und 36 Landtagsmitglieder. Wenn man in Zeiten wie diesen bei der Politik nicht den Rotstift ansetzt, ist das eine Verhöhnung des Steuerzahlers. 4. Aus Gründen der Vorsicht ist ein eigenes Insolvenzgesetz für Gebietskörperschaften zu erlassen. Die Gläubiger dürfen keinen Zugriff auf Vermögenswerte der Daseinsvorsorge haben. In diesem Fall ist das öffentliche Interesse wichtiger als die Forderungsansprüche der Gläubiger. er nicht von der Vergangenheit lernt, wird von der Zukunft dafür bestraft.“Dieses Sprichwort trifft auf Kärnten zu. Geheimverhandlungen zwischen dem Finanzminister und dem Landeshauptmann, Zahlungen für die Pfandbriefstelle, ohne dass der Inhalt des Kaufvertrages zwischen dem Eigentümer der Anadi-Bank und der Republik Österreich bekannt ist – die Fehlerkette geht nahtlos weiter. Johann Neuner ist Steuerberater in Klagenfurt.
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