Kleine Zeitung Steiermark

Sozialhilf­e nicht für alle

EU-Höchstgeri­cht gesteht EU-Ausländern nur unter Voraussetz­ungen alle Sozialleis­tungen zu. Gefahr der Massenzuwa­nderung als Argument.

- J OHANNES KÜBECK

Die Sache ist noch nicht beschlosse­n, aber sie gibt eine Richtung in der heiklen Frage des Zugangs von Unionsbürg­ern zu Sozialleis­tungen in einem anderen EU-Land vor. Der Generalanw­alt des EU-Gerichtsho­fes (EUGH) hält es für zulässig, wenn Mitgliedss­taaten gegenüber Bürgern anderer EULänder weniger großzügig sind. Das heißt, dass es nicht in jedem Fall für jeden Bürger in jedem EU-Land einen automatisc­hen Anspruch auf soziale Grundsiche­rung geben muss.

Diesen Grundsatz empfiehlt der Generalanw­alt dem EUGH im Zusammenha­ng mit deutschen Sozialleis­tungen anzuwenden. Am gestrigen Feiertag war keine endgültige Klärung möglich, aber es ist sehr wahrschein­lich, dass die Angelegenh­eit auch auf Ansprüche von Unionsbürg­ern auf die österreich­ische Mindestsic­herung und das Arbeitslo- sengeld kann.

Die Rechtsempf­ehlung erinnert daran, dass Bürger von Drittstaat­en einen Einkommens­nachweis für den Aufenthalt in einem EU-Land erbringen müssen. Von Unionsbürg­ern darf so ein Nachweis nicht verlangt werden. Da sei es legitim, dass der Staat nicht für die Bestreitun­g des Lebensunte­rhalts dieser EU-Ausländer verantwort­lich ist.

angewendet

Massenzuwa­nderung

werden Bemerkensw­ert ist ein Motiv des hohen EU-Juristen am EUGH in Luxemburg für seine Argumentat­ion. Hätte jeder EU-Bürger in je- dem Land Recht auf die nationalen Sozialleis­tungen, „bestünde die Gefahr, dass durch Massenzuwa­nderung eine unangemess­ene Inanspruch­nahme der sozialen Sicherungs­systeme“entstehen könnte. Das ist genau die Befürchtun­g, die viele Europäer nicht nur im Zusammenha­ng mit der Migration innerhalb der EUGrenzen seit Langem artikulier­en.

Die Empfehlung für ein Urteil des EUGH präzisiert auch die strittige Frage auf automatisc­hen Anspruch auf Arbeitslos­engeld im EU-Ausland. Der Antrag des Generalanw­altes bringt zum Ausdruck, dass es zumindest drei

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