Kontoeinschau: Richter soll Grundsätze prüfen
Nationalrat: Finanzminister will nicht jede Kontoprüfung einzeln genehmigen lassen.
WIEN. Der Zeitpunkt für die von Neos und Team Stronach verlangte Sondersitzung „Stopp dem Überwachungsstaat“war ungewöhnlich. Geht es doch inhaltlich um die von beiden Parteien abgelehnte erleichterte Bankkonteneinschau durch den Fiskus. Doch die Begutachtung der einschlägigen Gesetzesentwürfe ist gerade abgelaufen, es existiert noch kein fertiges Gesetz. Daher tat sich Finanzminister Hans Jörg Schelling in der teils turbulenten Debatte im Nationalrat leicht, die je nach Temperament unterschiedlich heftig vorgetragenen Attacken von Neos-Chef Mathias Strolz, von Stronach-Klubchefin Waltraud Dietrich oder FPÖ-Chef HeinzChristian Strache abzuwehren. Weil noch nichts beschlossen sei, wie Schelling erklärte, der sich wortreich gegen „gezielt unrichtige Behauptungen“wehrte. Schelling denkt aber offenbar nicht daran, die auch von den Grünen oder vom steirischen ÖVP-Chef Hermann Schützenhöfer erneut geforderte richterliche Entscheidung vor jeder Kontenöffnung einzuführen. Jetzt gelte es einmal, alle Einsprüche aus der Begutachtung anzuschauen und Etliches in den Gesetzesentwurf einzubauen. Zur Kontrolle der Konteneinschau schwebt Schelling aber „ein Rechtsschutzbeauftragter“oder „eine richterliche Stelle vor, die prüft, ob die Verfahrensgrundsätze beherzigt werden“, erklärte der Minister. Er wolle dabei ein Vieraugenprinzip und die genaue Dokumentation jeder Einschau.