ARBEITSMARKT FÜR ASYLWERBER UND FLÜCHTLINGE
Für Asylwerber gilt in Österreich ein Beschäftigungsverbot. Die Ausnahme stellen über den Bartenstein-Erlass (benannt nach Ex-Minister Martin Bartenstein) geregelte Saisonkontigente dar. In dem Fall dürfen Asylwerber – drei Monate nach Start des Asylverfahrens – als Saisonniers im Tourismus oder als Erntehelfer arbeiten. Auch erlaubt: Gemeinnütziges und gewisse Formen der Selbstständigkeit (Berufe ohne Gewerbeschein). Asylberechtigte haben freien Arbeitsmarktzugang. trotzdem ein besonderes, politisch heiß umstrittenes Augenmerk liegt, scheint klar: Insgesamt, so die Prognose, werden heuer rund 80.000 Flüchtende nach Österreich kommen, der größte Zustrom erfolgte im Sommer. Was auch bedeutet, dass all jene, die einen positiven Bescheid erhalten – zuletzt lag die Zahl bei etwa 40 Prozent –, im Spätherbst und im Winter zusätzlich auf den Arbeitsmarkt kommen werden. Also zu einer Zeit, in der die Arbeitslosenzahlen, Stichwort „Winterarbeitslosigkeit“, ohnehin traditionell am höchsten sind. Welche Chancen für die Neuankömmlinge dennoch bestehen?
Zunächst einmal, so der steirische Chef des Arbeitsmarktservice (AMS), Karl-Heinz Snobe, gelte es, die aktuelle „eklatante Untererfassung der echten Qualifikationen“zu behe- ben. 750 Asylberechtigte sind in der Steiermark derzeit als arbeitslos vorgemerkt, 255 befinden sich zudem in einer Schulung – nur 1,5 Prozent davon wurden als Akademiker registriert. „In Wirklichkeit“, glaubt der AMS-Chef, sei die Quote „deutlich höher“. Fehlende Unterlagen und Sprachbarrieren würden die Erhebung allerdings erschweren.
Berufe und Integration
Um derlei Schwierigkeiten zu vermeiden, werden nun 1000 zusätzliche Plätze in Deutschkursen – „die für alle Arbeitslosen zur Verfügung stehen“(Snobe) – als erste Maßnahme ebenso durchgesetzt wie eine Informationsoffensive mit übersetzten Fragebögen. Möglichst schnell sollen die Flüchtlinge wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.