GRAZER BAUMSCHUTZ
melkaserne.“Das zeige, dass die Bürger ihren Grünraum schätzen und um ihn kämpfen: „Der Bürgermeister ist daher gefordert, dem Erhalt von Bäumen auf öffentlichen wie privaten Plätzen oberste Priorität einzuräumen und gleichzeitig die Baumschutzmaßnahmen künftig in Baubescheiden vorzuschreiben.“
Und Wolfgang Windisch, der eben erst in Chicago war, empfiehlt, dass sich das offizielle Graz die Gesetzeslage der USMetropole genauer ansieht: „Obwohl die Stadt so groß ist, ist sie unglaublich grün. Das liegt auch an der Regelung, dass bei Neubauten ein Teil des Grundstücks auf der Straßenseite abgetreten und begrünt werden muss.“ Die aktuell gültige Verordnung besagt für Graz, dass zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt, des Klimas sowie einer gesunden Wohnumwelt der Baumbestand innerhalb der Baumschutzzone geschützt ist. Unter die Schutzbestimmung fallen alle Laub- und Nadelhölzer mit einem Stammumfang von mindestens 50 Zentimeter sowie Laubhölzer mit baumförmigem Wuchs und einem Stammumfang von mindestens 25 Zentimetern (Apfeldorn, Hahnendorn, Weißdorn, Rotdorn, Mehlbeere, Eberesche, Magnolie, Zierkirsche, Zierpflaume und Goldregen).