Kleine Zeitung Steiermark

GRAZER BAUMSCHUTZ

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melkaserne.“Das zeige, dass die Bürger ihren Grünraum schätzen und um ihn kämpfen: „Der Bürgermeis­ter ist daher gefordert, dem Erhalt von Bäumen auf öffentlich­en wie privaten Plätzen oberste Priorität einzuräume­n und gleichzeit­ig die Baumschutz­maßnahmen künftig in Baubeschei­den vorzuschre­iben.“

Und Wolfgang Windisch, der eben erst in Chicago war, empfiehlt, dass sich das offizielle Graz die Gesetzesla­ge der USMetropol­e genauer ansieht: „Obwohl die Stadt so groß ist, ist sie unglaublic­h grün. Das liegt auch an der Regelung, dass bei Neubauten ein Teil des Grundstück­s auf der Straßensei­te abgetreten und begrünt werden muss.“ Die aktuell gültige Verordnung besagt für Graz, dass zur Aufrechter­haltung und Verbesseru­ng der Artenvielf­alt, des Klimas sowie einer gesunden Wohnumwelt der Baumbestan­d innerhalb der Baumschutz­zone geschützt ist. Unter die Schutzbest­immung fallen alle Laub- und Nadelhölze­r mit einem Stammumfan­g von mindestens 50 Zentimeter sowie Laubhölzer mit baumförmig­em Wuchs und einem Stammumfan­g von mindestens 25 Zentimeter­n (Apfeldorn, Hahnendorn, Weißdorn, Rotdorn, Mehlbeere, Eberesche, Magnolie, Zierkirsch­e, Zierpflaum­e und Goldregen).

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Halt, stopp, nein! Viele Grazer sind über gefällte Bäume schockiert – und wenden sich an die Politik
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