Ein frommer Wunsch
Wer ein Testament verfasst, hat das Recht, seinen eingesetzten Erben Bedingungen zu stellen. Über die „Einschränkung des Letzten Willens“und die Hürden in der Praxis.
oder sittenwidrig sind. „Darunter fällt auch die Bedingung, eine bestimmte Person nicht oder überhaupt nie heiraten zu dürfen“, betont Davis. „Wird hingegen eine rechtmäßige Bedingung nicht erfüllt, verwirkt man das Recht auf das Erbe.“ Haus in Klagenfurt, wenn er sich um mein Grab kümmert.“In diesem Fall könne bei Vernachlässigung des Grabes auf Erfüllung der Auflage geklagt werden. „Unterbleibt die Pflege aus alleinigem Verschulden von Thomas, so ist im Zweifelsfall von einer Bedingung auszugehen und es kann von den gesetzlichen Erben auf die Herausgabe des Erbes geklagt werden“, heißt es beim VKI. sollten die rechtlichen Details abgeklärt werden Grundsätzlich gilt: Enterbt werden können nur Pflichtteilsberechtigte. Für andere Personen gilt: Werden sie nicht im Testament bedacht, haben sie auch keine Ansprüche. Für die Enterbung gibt es im Gesetz genau definierte Gründe. Dass jemand zu seinem Kind nie Kontakt hatte, fällt nicht in diese Kategorie. „Es ist aber ein zulässiger Grund für die Halbierung des Pflichtteils“, lautet die Rechtsauskunft.
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