Haft für Beinahe-IS-Kämpfer
18-Jähriger ließ sich von Verwandten vor Syrieneinsatz zurückbringen.
Ein entfernter Verwandter hatte den 18-jährigen Tschetschenen, der als Achtjähriger mit Mutter und Schwester nach Linz gekommen war, im Dezember des Vorjahres auf die folgenschwere Idee gebracht.
Gemeinsam wollten die beiden nach Syrien und sich dort den ISTruppen anschließen. Sie sparten Geld, kauften sich ein Ticket ohne Rückflug nach Istanbul, von wo aus sie nach Syrien gebracht werden sollten. Doch schon am Tag nach der Ankunft in der Tür- kei – das war im vergangenen Juni – läutete bei den ahnungslosen Verwandten in Österreich das Telefon. „Bitte holts mich zurück“, bat der 18-Jährige. „Das hier ist nicht meine Sache.“Er hatte zuvor ein Kampfvideo auf seinem Handy angesehen.
Gestern stand der 18-Jährige im Landesgericht Linz wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor dem Richter – und erhielt im Jugendschöffenprozess nach nur kurzer Verhandlung eine Haftstrafe von 15 Monaten, davon zehn Monate bedingt. Mildernd wurden das Geständnis, die freiwillige Rückkehr, die bisherige Unbescholtenheit und das Alter gewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.
Richter Walter Eichinger stellte sogar die Möglichkeit eines Strafaufschubs in Aussicht: Der Angeklagte, der zu seiner Tat stehe, sei nämlich voll integriert und kooperationsbereit und könnte potenzielle Täter abhalten, indem er in Schulen geht und dort erzählt, was er erlebt hat. Ziehung vom 8. September 2015
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