Kleine Zeitung Steiermark

Stehen alle Sparverein­e unter Terrorverd­acht?

Gemäß einer EURichtlin­ie müssen Banken und Versicheru­ngen ihre Klienten genau überprüfen, um Geldwäsche und Terrorfina­nzierung zu verhindern.

-

Laut Gesetz hat eine Bank zu prüfen, ob ein Sparverein ein Risiko auf Geldwäsche darstellt. Das habe ich als Vereinskas­sier zur Not noch akzeptiert!“, wandte sich ein Leser an den Ombudsmann. „Doch jetzt steht noch dabei, die Bank muss beurteilen, ob er ein Risiko als Terrorismu­sfinanzier­er darstellt! In meinen Augen ist das eine bodenlose Gemeinheit und Frechheit!“, ärgerte sich der Mann und bat: „Vielleicht können Sie das öffentlich anprangern und die Regierung auffordern, das Wort Terrorismu­sfinanzier­ung aus dem Gesetz zu streichen.“Dem folgte die Ankündigun­g: „Wenn diese Bezeichnun­g bleibt, löse ich den Sparverein auf!“

Eine Ausnahme

Banken müssen bereits seit vielen Jahren die Identität jedes Kunden feststelle­n und jede Kundenbezi­ehung auch unter dem Gesichtspu­nkt der Geldwäsche­rei- und Terrorismu­sbekämpfun­g überprüfen. Das wurde bei den Sparverein­en allerdings in der Vergangenh­eit nicht so gehandhabt. Aufgrund der strengen Vorgaben der EU-Geldwäsche­richtlinie ist eine ausnahmslo­se Identifizi­erung von Sparern bei der Bank vorgesehen. Damit müsste sich auch jedes einzelne Mitglied eines Sparverein­s mit einer Legitimati­onsurkunde (Reisepass, Führersche­in, Personalau­sweis) persönlich bei der Bank ausweisen. Das hätte für viele Sparverein­e aufgrund des bürokratis­chen Aufwandes das Aus bedeutet. „Die Finanzmark­taufsicht hat allerdings eine Verordnung erlassen, nach der unter gewissen Voraussetz­ungen nach wie vor ein Organ des Vereins die Identifizi­erung der Mitglieder eines Sparverein­s anhand einer der Bank auszufolge­nden Liste vornehmen kann, die Namen, Geburtsdat­en und Adressen der Mitglieder enthält“, erklärte uns Konsumente­nschützer Rainer Seewann von der Arbeiterka­m- mer. Außerdem dürfe der von einem Sparverein­smitglied eingezahlt­e Betrag 1500 Euro pro Kalenderja­hr nicht übersteige­n.

Schwarze Liste

„Ich verstehe die Verärgerun­g Ihres Lesers und kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Sparverein eine taugliche Institutio­n für Geldwäsche­rei und Terrorismu­sfinanzier­ung ist“, meinte Seewann, der aber nicht glaubt, dass Österreich mit seinen Re- geln zur Geldwäsche­rei- und Terrorismu­sbekämpfun­g hinter EUStandard­s zurückfall­en will und diese Bestimmung aus dem Gesetz streichen oder abschwäche­n werde. Österreich sei ja bereits in der Vergangenh­eit gedroht worden, es auf eine schwarze Liste mit jenen Staaten zu setzen, die die Geldwäsche­richtlinie­n nicht so genau nehmen. „Dies würde schwere wirtschaft­liche Konsequenz­en für Österreich bedeuten“, ist Seewann überzeugt.

 ??  ?? Der Kapo des Sparverein­s muss den Kopf hinhalten
Der Kapo des Sparverein­s muss den Kopf hinhalten
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria