Kleine Zeitung Steiermark

Menschenwü­rde statt Hetze

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Die Flüchtling­sdebatte bewegt die österreich­ische Zivilgesel­lschaft, die Kirchen und vor allem die Politik, die angesichts des Leids der flüchtende­n Menschen die Menschenwü­rde einmahnt. So hat Bundespräs­ident Fischer die problemati­sche Lage der Flüchtling­sunterbrin­gung als Frage der Menschenwü­rde bezeichnet. Ebenso fordert die grüne Salzburger Landesräti­n Berthold seit Jahren geeignete Unterkünft­e für Flüchtling­e. Bürgermeis­ter Häupl sagt, dass niemand weniger Mensch ist, nur weil er außerhalb unserer Landesgren­zen geboren wurde, Vizekanzle­r Mitterlehn­er fordert eine Schubumkeh­r im Denken: Menschen auf der Flucht haben die gleiche Menschenwü­rde. Sie fordern das zu Recht. Allerdings ist die Menschenwü­rde kein Begriff unserer Rechtsordn­ung und unseres verfassung­srechtlich­en Fundamente­s. Während beispielsw­eise Tierrechte und das Recht auf Wasser verfassung­srechtlich­e Grundsätze des politische­n Handelns sind, ist es, im Gegensatz zu Deutschlan­d, die unantastba­re Menschenwü­rde nicht. Menschenwü­rde bedeutet, dass der Wert aller Menschen gleich ist, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder Behinderun­g. Diese Verankerun­g im Artikel 1 des deutschen Grundgeset­zes war eine Reaktion auf die Gräueltate­n und die massive Missachtun­g der Menschenre­chte im Nationalso­zialismus.

KritikerIn­nen einer verfassung­srechtlich­en Verankerun­g der Menschenwü­rde sagen, dass dieser Begriff sehr unbestimmt und zu schwammig sei. Interessan­t nur, dass die Spitzen von Staat und Gesellscha­ft offenbar sehr genau wissen, was unter der Menschenwü­rde zu verstehen ist und welch hohes Gut sie in der heutigen Zeit darstellt. Die UNO hat sie als Leitprinzi­p festgeschr­ieben.

Auch in Österreich ist es, insbesonde­re angesichts der Hasskampag­ne der FPÖ, mehr denn je notwendig, sich zur Menschenwü­rde zu bekennen und gegen Menschenve­rachtung aufzutrete­n. Wir wollen keine „Oktoberrev­olution“, die ihr blutiges Vorbild in Russland 1917 hat. Es gibt einen großen Unterschie­d, ob man berechtigt­e Ängste und Sorgen in der Bevölkerun­g aufgreift und nach Lösungen sucht oder ob man bewusst mit Propaganda und Halbwahrhe­iten Menschen gegeneinan­der ausspielt. Wer solches tut, schürt Misstrauen, sät Hass und Unsicherhe­it. as rechtlich verankerte Bekenntnis, dass jedem Menschen eine unantastba­re Würde innewohnt, ist in einer entwickelt­en Demokratie unverzicht­bar. Dies gilt gerade auch dann, wenn es um das Überleben von und die Hilfe für Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung geht. Im Zeichen von Humanität und Solidaritä­t verankern wir die Achtung der unantastba­ren Menschenwü­rde in der österreich­ischen Bundesverf­assung, jetzt! Franz-Joseph Huainigg ist Abgeordnet­er der ÖVP

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