Freunde stellten Dieb und landeten selbst vor Gericht
Zu fünft knöpften sie sich einen Bierdieb vor – und wurden wegen Überschreitung des Anhalte-Rechtes angeklagt.
Sechs Männer nahmen auf der Anklagebank in Salzburg Platz – ein mutmaßlicher Dieb und jene fünf, die ihn geschnappt hatten. Eine ungewöhnliche Geschichte, an deren Anfang ein zunächst ebenso merkwürdiger Schwund an Bierflaschen stand. Einem 47-jährigen Schrebergartenbesitzer war aufgefallen, dass nach und nach das Bier aus seinem Bestand weniger wurde. Selbst eine Wildkamera half nicht: Sie filmte zwar den Dieb, man konnte ihn aber nicht erkennen. Nach dem Exerzieren des Schützenvereins und der Maiandacht kam man auf die Idee, den Dieb zu fangen. Also legten sich der 47-jährige Ge- meindebedienstete, sein 17-jähriger Sohn, ein 39-jähriger Kollege des Bestohlenen, ein 36-jähriger Angestellter und ein 50-jähriger Beamter auf die Lauer.
Tatsächlich tauchte der Übeltäter auf: ein 55-jähriger Pensionist. Und es gelang, den Dieb zu fassen – doch über die Details klaffen die Aussagen weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft hatte den 47Jährigen und seine Helfer wegen vorsätzlicher Körperverletzung „in verabredeter Verbindung“und wegen Nötigung angeklagt. Der Dieb sagte, man hätte ihn zu Boden gestoßen, der Hausbesitzer hätte sich auf seinen Brustkorb gesetzt, ihm mit der Hand den Mund zugehalten und ihm fünf oder sechs Mal ins Gesicht geschlagen. Er habe einen Nasenbeinbruch, Schwellungen im Gesicht, eine Prellung am rechten Unterschenkel und auch am Arm erlitten. Stimmt nicht, sagen die Beklagten. Der Mann sei von niemandem geschlagen worden, man habe ihm auch nicht den Mund zugehalten. Schließlich zog der Staatsanwalt den Strafantrag zurück; die Schläge seien nicht nachweisbar. Die Maßnahmen wurden doch als angemessen bewertet, das Fixieren des Täters sei durch das Anhalte-Recht gedeckt gewesen. Der Pensionist wurde wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt (nicht rechtskräftig).