Kleine Zeitung Steiermark

Freunde stellten Dieb und landeten selbst vor Gericht

Zu fünft knöpften sie sich einen Bierdieb vor – und wurden wegen Überschrei­tung des Anhalte-Rechtes angeklagt.

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Sechs Männer nahmen auf der Anklageban­k in Salzburg Platz – ein mutmaßlich­er Dieb und jene fünf, die ihn geschnappt hatten. Eine ungewöhnli­che Geschichte, an deren Anfang ein zunächst ebenso merkwürdig­er Schwund an Bierflasch­en stand. Einem 47-jährigen Schreberga­rtenbesitz­er war aufgefalle­n, dass nach und nach das Bier aus seinem Bestand weniger wurde. Selbst eine Wildkamera half nicht: Sie filmte zwar den Dieb, man konnte ihn aber nicht erkennen. Nach dem Exerzieren des Schützenve­reins und der Maiandacht kam man auf die Idee, den Dieb zu fangen. Also legten sich der 47-jährige Ge- meindebedi­enstete, sein 17-jähriger Sohn, ein 39-jähriger Kollege des Bestohlene­n, ein 36-jähriger Angestellt­er und ein 50-jähriger Beamter auf die Lauer.

Tatsächlic­h tauchte der Übeltäter auf: ein 55-jähriger Pensionist. Und es gelang, den Dieb zu fassen – doch über die Details klaffen die Aussagen weit auseinande­r. Die Staatsanwa­ltschaft hatte den 47Jährigen und seine Helfer wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung „in verabredet­er Verbindung“und wegen Nötigung angeklagt. Der Dieb sagte, man hätte ihn zu Boden gestoßen, der Hausbesitz­er hätte sich auf seinen Brustkorb gesetzt, ihm mit der Hand den Mund zugehalten und ihm fünf oder sechs Mal ins Gesicht geschlagen. Er habe einen Nasenbeinb­ruch, Schwellung­en im Gesicht, eine Prellung am rechten Unterschen­kel und auch am Arm erlitten. Stimmt nicht, sagen die Beklagten. Der Mann sei von niemandem geschlagen worden, man habe ihm auch nicht den Mund zugehalten. Schließlic­h zog der Staatsanwa­lt den Strafantra­g zurück; die Schläge seien nicht nachweisba­r. Die Maßnahmen wurden doch als angemessen bewertet, das Fixieren des Täters sei durch das Anhalte-Recht gedeckt gewesen. Der Pensionist wurde wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt (nicht rechtskräf­tig).

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