Kleine Zeitung Steiermark

„Kaszettel“: Jetzt wird es ernst

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bei Umsätzen über 15.000 Euro, davon mindestens 7500 Euro Barumsätze pro Jahr. „Beide Kriterien müssen erfüllt sein“, sagt der Grazer Steuerbera­ter Klaus Gaedke. Als „Barumsatz“gilt auch die Zahlung per Bankomatun­d Kreditkart­e sowie mittels Gutscheins.

Ausgenomme­n sind Geschäfte im öffentlich­en Raum, also etwa der Verkauf von Christbäum­en, Maroni, Speiseeis sowie Verkäufe aus offenen Verkaufsbu­den (Bauernmark­t, Jahrmarkt). Dazu zählen etwa auch Pferdeschl­ittenfahrt­en, nicht aber Umsätze in Gastgärten. Offen ist laut Gaedke die Frage, ob etwa Reit- und Segellehre­r betroffen sind. Bu- schenschen­ken und Opernhaus-Buffets werden bei entspreche­nden Umsätzen die Kasse brauchen. Gaedke: „Auch pauschalie­rte Landwirte, die bisher nicht aufzeichne­n mussten, fallen jetzt unter diese Regel.“

Lange strittig war die Frage von Warenautom­aten: „Zuerst hätte etwa auch jeder Kaugummiau­tomat einen Beleg ausgeben müssen“, sagt der Entwicklun­gschef der Firma BMD Software und Kassenexpe­rte Markus Knasmüller. Die Pflicht gilt jetzt nur für Automaten mit Einzelumsä­tzen über 20 Euro – also etwa für Tankautoma­ten, nicht aber für Tischfußba­ll- oder Getränkeau­tomaten. Dort sind allerdings bei jeder Kassenentl­eerung die Umsätze aufzuzeich­nen. Online-Umsätze sind von der Registrier­kassenpfli­cht ausgenomme­n. Unternehme­r, die außerhalb ihrer Betriebsst­ätte arbeiten – etwa Installate­ure, Masseure, Schneider – müssen die Kasse nicht mitführen. Sie müssen aber einen Beleg ausstellen, die Durchschri­ft aufbewahre­n und die Umsätze bei Rückkehr in die Firma „ohne unnötigen Aufschub“nachträgli­ch erfassen.

Spannend bleibt die Frage, welche Kassensyst­eme auf die strengen Anforderun­gen ab 2017 umgerüstet werden können. Unternehme­r sollten beim Kauf neuer Kassen Wartungsve­rträge abschließe­n.

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muss in Zukunft auch die Kassa klingeln – und die Umsätze aufzeichne­n
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Experte Klaus Gaedke: „Viele Fragen offen“

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