Koralm: Keine
Projektwerber für Mega-Speicherkraftwerk wollen offenes Zeitfenster nutzen, um UVP-Pflicht zu umgehen. Die Umweltanwältin legt sich quer.
Das Projekt ist seit mehreren Jahren in der Vorbereitungsphase, jetzt drücken die Betreiber plötzlich aufs Tempo: Das riesige Speicherkraftwerk auf der Koralm soll möglichst rasch die Genehmigungsverfahren durchlaufen. Der Grund: Die Projektwerber hoffen, auf diese Weise die Pflicht für eine ne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)VP) zu umschiffen fen und das leisistungsstärkste e Kraftwerk Österreichs ohne ein solches umfassendes Verfahren bauen zu können. Möglich könnte das durch ein Zeitfenster werden, das sich im nächsten Sommer wieder schließt.
Zwar hatte die Landesbehörde bereits vor zwei Jahren festgestellt, dass das rund 950 Megawatt starke Pumpspeicherkraftwerk nicht ohne vorherige UVP zu verwirklichen ist. Inzwischen aber haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Das für die UVP-Pflicht ausschlaggebende Landschaftsschutzgebiet auf der Koralm wurde von der Landesregierung heuer verkleinert und reicht nun nicht mehr ins Projektgebiet. Begründet wurde der Schritt mit der vorbeilaufenden 380-kV-Leitung, die dem Prädikat des Landschaftsschutzes widerspreche.
Gleichzeitig allerdings beschloss die Landesregierung, weite Teile des Projektgebiets unter den strengen Natura2000-Schutz zu stellen. Hintergrund ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich wegen zu weniger solcher Schutzgebiete. Auch in einem Natura-2000-Gebiet hätte das Kraftwerksprojekt nur mit UVP eine Chance auf Genehmigung – eine solche wäre sogar schwieriger und wohl wesentlich teurer zu erreichen als im einstigen Landschaftsschutzgebiet. Doch der ausschlaggebende Punkt: Ob auf der Koralm tatsächlich ein Natura-2000-Gebiet entsteht, entscheidet die EU-Kommission – und das nicht vor Mitte des nächsten Jahres. Das Zeitfenster bis dahin wollen die KoralmProjektwerber nutzen, um das Projekt in Form von Einzelprüfungen genehmigen zu lassen.
Das Vorhaben müsste damit kein langwieriges konzentriertes Verfahren durchlaufen, es gäbe keine Parteienstellungen