Kleine Zeitung Steiermark

Schiedsric­hter mehr

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mit öffentlich berufenen Richtern geben. Nach dem Vorbild ähnlicher Einrichtun­gen bei der Welthandel­sorganisat­ion (WTO) soll es auch eine zweite Instanz geben, um gegen Urteile berufen zu können. „Niemand kann sagen, dass das eine Privatjust­iz ist“, so Malmström. In künftigen Handels- und Investitio­nsabkommen (auch in TTIP) solle au- ßerdem das Recht der Regierunge­n zur Regulierun­g von Handelsges­etzen eigens garantiert werden.

Als erster Schritt soll laut Malmström ein bilaterale­r Gerichtsho­f zwischen den USA und der EU eingericht­et werden. Sobald der Vorschlag mit den EUStaaten und dem EU-Parlament abgestimmt ist, sollen die Pläne mit den USA verhandelt werden. In einem zweiten Schritt soll dann der Aufbau von Handelsger­ichten für Investoren folgen.

Bei Greenpeace und dem Bündnis „TTIP stoppen“stößt der Vorschlag erwartungs­gemäß auf Skepsis. Dies sei „alter Wein in neuen Schläuchen“, hieß es. In entwickelt­en Rechtssyst­emen wie jenen der EU und der USA seien Investitio­nen nämlich auch ohne Parallelju­stiz – auch in der nun vorgeschla­genen Form – ausreichen­d geschützt. Außerdem sei fraglich, ob der multilater­ale Handelsger­ichtshof wirklich je komme. Die SPÖ sprach vom „bisher umfangreic­hsten Zugeständn­is“, das nur auf SP-Druck zustande gekommen sei. Für die ÖVP gehen die Vorschläge indes „in die richtige Richtung“.

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Freihandel­s-Gegner auch nach dem Kompromiss­vorschlag aktuell

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