Schiedsrichter mehr
mit öffentlich berufenen Richtern geben. Nach dem Vorbild ähnlicher Einrichtungen bei der Welthandelsorganisation (WTO) soll es auch eine zweite Instanz geben, um gegen Urteile berufen zu können. „Niemand kann sagen, dass das eine Privatjustiz ist“, so Malmström. In künftigen Handels- und Investitionsabkommen (auch in TTIP) solle au- ßerdem das Recht der Regierungen zur Regulierung von Handelsgesetzen eigens garantiert werden.
Als erster Schritt soll laut Malmström ein bilateraler Gerichtshof zwischen den USA und der EU eingerichtet werden. Sobald der Vorschlag mit den EUStaaten und dem EU-Parlament abgestimmt ist, sollen die Pläne mit den USA verhandelt werden. In einem zweiten Schritt soll dann der Aufbau von Handelsgerichten für Investoren folgen.
Bei Greenpeace und dem Bündnis „TTIP stoppen“stößt der Vorschlag erwartungsgemäß auf Skepsis. Dies sei „alter Wein in neuen Schläuchen“, hieß es. In entwickelten Rechtssystemen wie jenen der EU und der USA seien Investitionen nämlich auch ohne Paralleljustiz – auch in der nun vorgeschlagenen Form – ausreichend geschützt. Außerdem sei fraglich, ob der multilaterale Handelsgerichtshof wirklich je komme. Die SPÖ sprach vom „bisher umfangreichsten Zugeständnis“, das nur auf SP-Druck zustande gekommen sei. Für die ÖVP gehen die Vorschläge indes „in die richtige Richtung“.