Dobernig zu 3000 Euro verurteilt
Haider-Vertrauter wegen Nichterscheinens vor U-Ausschuss verurteilt.
WIEN. Das Bundesverwaltungsgericht hat den früheren Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) wegen dessen Nicht-Erscheinens im U-Ausschuss zu einer Strafe von 3000 Euro verurteilt. Eingebrockt hat sich Dobernig, der auch Ex-Hypo-Aufsichtskommissär und Büroleiter des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider war, den Antrag auf Beugestrafe, weil er am 2. September unentschuldigt nicht im Hohen Haus erschien. Dobernig kann sich noch an den Verwaltungsgerichtshof wenden. Die Höhe der Strafe konnte zwischen 500 und 5000 Euro, im Wiederholungsfall sogar 2000 bis 10.000 Euro betragen.
Davor war er schon einmal unverrichteter Dinge aus dem U-Ausschuss abgezogen, da seine Vertrauensperson Franz Großmann wegen Befangenheit vom Ausschuss ausgeschlossen worden war. Dass Dobernig vor zwei Wochen nicht auftauchte, argumentierte sein Rechtsbeistand Großmann damit, dass man Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht habe und dessen Entscheidung abwarten wolle. Dobernig ist für 8. Oktober wieder geladen – unter Androhung einer polizeilichen Vorführung, falls er wieder nicht erscheint.
Inhaltlich gänzlich Neues hat sich durch die gestrige Befragung von Josef Christl, der in den frühen 2000er-Jahren als Kabinettsmitglied des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser und später als Notenbank-Direktoriumsmitglied tätig war und die Hypo Alpe Adria von 2009 bis 2014 beriet, nicht ergeben. Christl meinte, „auch die beste Aufsicht macht einmal Fehler“. Ähnlich wie viele Auskunftspersonen zuvor sah er Fehler bei anderen.