Kleine Zeitung Steiermark

Dobernig zu 3000 Euro verurteilt

Haider-Vertrauter wegen Nichtersch­einens vor U-Ausschuss verurteilt.

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WIEN. Das Bundesverw­altungsger­icht hat den früheren Kärntner Finanzland­esrat Harald Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) wegen dessen Nicht-Erscheinen­s im U-Ausschuss zu einer Strafe von 3000 Euro verurteilt. Eingebrock­t hat sich Dobernig, der auch Ex-Hypo-Aufsichtsk­ommissär und Büroleiter des ehemaligen Landeshaup­tmannes Jörg Haider war, den Antrag auf Beugestraf­e, weil er am 2. September unentschul­digt nicht im Hohen Haus erschien. Dobernig kann sich noch an den Verwaltung­sgerichtsh­of wenden. Die Höhe der Strafe konnte zwischen 500 und 5000 Euro, im Wiederholu­ngsfall sogar 2000 bis 10.000 Euro betragen.

Davor war er schon einmal unverricht­eter Dinge aus dem U-Ausschuss abgezogen, da seine Vertrauens­person Franz Großmann wegen Befangenhe­it vom Ausschuss ausgeschlo­ssen worden war. Dass Dobernig vor zwei Wochen nicht auftauchte, argumentie­rte sein Rechtsbeis­tand Großmann damit, dass man Beschwerde beim Verfassung­sgerichtsh­of eingebrach­t habe und dessen Entscheidu­ng abwarten wolle. Dobernig ist für 8. Oktober wieder geladen – unter Androhung einer polizeilic­hen Vorführung, falls er wieder nicht erscheint.

Inhaltlich gänzlich Neues hat sich durch die gestrige Befragung von Josef Christl, der in den frühen 2000er-Jahren als Kabinettsm­itglied des damaligen Finanzmini­sters Karl-Heinz Grasser und später als Notenbank-Direktoriu­msmitglied tätig war und die Hypo Alpe Adria von 2009 bis 2014 beriet, nicht ergeben. Christl meinte, „auch die beste Aufsicht macht einmal Fehler“. Ähnlich wie viele Auskunftsp­ersonen zuvor sah er Fehler bei anderen.

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