Vizepräsident mehr
on im Landtag zu, seine Kompetenzen beschränken sich auf die Akteneinsicht und ein Anhörungsrecht. Aufgelöst werden sollten allerdings auch die Landesschulrats-Kollegien – deren Zusammensetzung richtet sich nach dem Landtagswahlergebnis.
Tief greifender ist die Forderung, dass künftig ein Bundesbeamter an der Spitze der Behörde stehen soll. „Die Ausgestaltung der Behördenstruktur ist einzigartig im Verwaltungssystem des Bundes“, heißt es wenig schmeichelhaft in dem Bericht. Obwohl es sich bei den Landesschulräten um eine Bundesbehörde handelt, wird der amtsführende Präsident vom Landeshauptmann bestellt. Inhaltlich unterliegt der Präsident allerdings Weisungen der Bildungsministerin. In dieser Konstruktion ortet der Rechnungshof in seinem gestern vorgelegten Endbericht ein Problem: Die Folge sei ein „starker Landeseinfluss“auf die Bundesverwaltung. Der amtsführende Präsident unterliege aufgrund des jeweiligen Abberufungsrechts durch den Landeshauptmann „einem potenziellen Interessensbzw. Treuekonflikt“zur Bildungsministerin. Der Rechnungshof unter der Leitung von Josef Moser hält deshalb die derzeitige Konstruktion „nicht mehr für zweckmäßig und überdies für zu kostenintensiv“und empfiehlt ein „monokratisches System mit einem Bundesbediensteten als Behördenleiter“. Dadurch würden auch „die nicht unerhebli- chen Kosten (Funktionsgebühr, Dienstwagen, Repräsentationsaufwendungen) für die amtsführenden Präsidenten entfallen“.
Die Abschaffung der Kollegien wird damit begründet, dass diese die Organisationshoheit über nachgeordnete Dienststellen des Bundes besitzen, das Bildungsministerium jedoch ohne Einfluss ist, obwohl der Bund die Verantwortung für die Einhaltung der Stellenpläne und letztlich auch für das Budget trage.
Im Detail werden dem oberösterreichischen Landesschulratspräsidenten Fritz Enzenhofer (ÖVP) zu hohe Repräsentationsaufwendungen vorgehalten (2013: 20.000 Euro). Diese seien damit dreieinhalbmal so hoch wie bei seinem Amtskollegen in Tirol.