Gesetz im Herbst: Pflicht zur Ausbildung
Ausbildungspflicht bis 18 – Entwurf vor Begutachtung.
Investments Gmbh“. Schönfelder war schon während seiner Zeit als ebenso kämpferischer wie schillernder Akteur im Skizirkus neben den Eishängen auch über das glatte Börsenparkett gewedelt. „Seit 18 Jahren bin ich dem Thema Investment verfallen“, beschreibt er die erlebten Kurshöhen und -abfahrten zwischen Internetblase und Finanzkrise.
Marcel
Hirscher, WIEN. Ab Herbst soll die Ausbildungspflicht bis zum Alter von 18 gesetzlich verankert werden. Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) stehe der Gesetzesentwurf vor der Begutachtung – mit einem Nationalratsbeschluss sei bis April zu rechnen. Sanktionen bei Nichterfüllung werde es aber erst ab dem Schuljahr 2017/2018 geben. Betroffen von der neuen Verpflichtung wären pro Jahr österreichweit rund 5000 Jugendliche, die nach der Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht entweder eine Hilfstätigkeit aufnehmen, sich ganz aus dem Bildungs- bzw. Ausbildungssystem zurückziehen oder gar nicht am Arbeitsmarkt einsteigen. „Diese Zahl ist viel zu hoch“, was auch für das Risiko gelte, ohne abgeschlossene Ausbildung langzeitarbeitslos zu werden, so Hundstorfer im Ö 1-Interview. Die Ausbildungspflicht bis 18 soll „verhindern, dass Jugendliche sofort in der Sozialhilfe landen“. Ab Herbst sollen alle Jugendlichen unter 18 Jahren entweder weiterführende Schulen, betriebliche bzw. überbetriebliche Lehrausbildungen oder Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung wie etwa Produktionsschulen oder AMSQualifizierungen besuchen.
Aus Sicht der ÖVP gebe es allerdings „noch mehrere offene Punkte“zu klären, prinzipiell stehe man den Plänen aber positiv gegenüber. Kritik kommt von den Neos und der FPÖ. Die Neos betonen, dass eine Pflicht nicht dafür sorgen könne, dass alle Jugendlichen ordentlich lesen, schreiben und rechnen können. Die FPÖ ortet ein „Geschäftsankurbelungsmodell für diverse Kursanbieter“und „eine reine Beschäftigungstherapie für Jugendliche“.