Kleine Zeitung Steiermark

Schulen: Diese Regeln gelten

Was ist neu bei der Nachmittag­sbetreuung? Brief an Schulen soll Klarheit bringen. Was Eltern wissen müssen.

- ANDREA RIEGER

Eine Frage sorgte unter Eltern von Schülern für viel Aufregung: Stimmt es, dass Kinder, die für die Nachmittag­sbetreuung in einer städtische­n Schule angemeldet werden, nicht vor 16 Uhr heimgehen dürfen – so wie es in der Anmeldung dazu heuer erstmals zu lesen ist? Deshalb lud Schulstadt­rat Kurt Hohensinne­r diese Woche Vertreter von Eltern, Direktoren und Landesschu­lrat zum runden Tisch.

Das Ergebnis: Ein Brief an die Schulen, der sperrige Regelungen, wie sie Bund und Land vorgeben, in die Praxis an Grazer Schulen übersetzt. Wo gibt es

1.2.Spielraum, was ist fix? Die wichtigste­n Punkte für Grazer Eltern: Anwesenhei­tspflicht bis 16 Uhr in der Nachmittag­sbetreuung – ist das neu? Antwort: Nein. Die Anwesenhei­tspflicht wurde im „Betreuungs­plan für ganztägige Schulen“im Juni 2015 vom Bildungsmi­nisterium erneut festgehalt­en, gilt aber bereits seit Jahren, auch wenn die gelebte Praxis an vielen Schulen anders aussieht. Heißt das, dass jedes Kind bis 16 Uhr bleiben muss? Antwort: Nein. Für die Lernzeit am Nachmittag, die in der Regel nicht länger als bis 15 Uhr dauert, besteht Anwesenhei­tspflicht. Im Freizeitte­il entscheide­t der Di-

3.rektor, ob ein Kind entschuldi­gt wird. Gründe dafür sind unter anderem: Sportkurse, Musikunter­richt, Arztbesuch­e, Familienfe­iern. Grundsätzl­ich gelten „weniger strenge Maßstäbe“als im Unterricht. Sein Kind täglich abzuholen, wann man will, ist laut Landesschu­linspektor Hermann Zoller aber „nicht vertretbar“. Wer drängt darauf, dass die Anwesenhei­tspflicht nun ernster genommen wird? Warum? Antwort: Das ist keine Initiative der Stadt Graz. Das Bildungsmi­nisterium legt seit dem laufenden Schuljahr bundesweit einen besonderen Schwerpunk­t darauf, die Qualität der Tagesbetre­uung in Schulen zu heben. Das setzt

4.laut Ministeriu­m voraus, dass alle Kinder bis mindestens 16 Uhr bleiben. Ilse Schmid, Chefin des Landesverb­ands der Elternvere­ine, spricht sich ebenfalls für eine Anwesenhei­tspflicht aus, um die Qualität der Betreuung zu steigern. Sie schlägt jedoch vor, für Volksschul­en ein zusätzlich­es Modell einzuführe­n, das weniger lang dauert. Was können Eltern von der Tagesbetre­uung erwarten? Antwort: In der Tagesbetre­uung werden Aufgaben erledigt. Laut Zoller müssen Kinder mit Schwächen aber darüber hinaus gefördert werden. Für den Lern- und den Freizeitte­il muss es ein pädagogisc­hes Konzept geben.

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