Kleine Zeitung Steiermark

Höchstgeri­cht hebt Urteile teilweise auf

Vorzugsakt­ien-Prozess gegen Tilo Berlin, Grigg & Co neu zu verhandeln. Neues Strafmaß kann Berlin Haft ersparen, Kulterer bald frei bringen.

- ADOLF WINKLER

Es war schon fast Mitternach­t, als am 8. April 20014 das Urteil von Richter Christian Liebhauser-Karl auf Tilo Berlin herabsaust­e: Zwei Jahre und zwei Monate unbedingte Haft wegen Untreue sowie 2,573 Millionen Euro Schadeners­atz. Gestern hat der Oberste Gerichtsho­f in geschlosse­ner Sitzung dieses Urteil teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben. Laut OGH-Sprecher Kurt Kirchbache­r ist Berlin somit rechtskräf­tig verurteilt für Untreue im Fall einer Put-Option für Ingrid Flicks Vier-Millionen-Investment um Hypo-Vorzugsakt­ien. Hingegen hob der OGH das Untreue-Urteil für Berlins Mitwirken an einer Sonderdivi­dende an prominente Investoren auf.

Berlins Nichtigkei­tsbeschwer­de war also nur für diesen einen Teil erfolgreic­h. „Das Verfahren ist insoweit vom Landesgeri­cht Klagenfurt neu durchzufüh­ren“, so der OGH, der ebenso die vorher im Vorzugsakt­ien-Fall gefällten Urteile gegen die Ex-HypoVorstä­nde Siegfried Grigg (3,5 Jahre Haftstrafe), Josef Kircher (drei Jahre Haft, davon 2,5 bedingt) und Wolfgang Kulterer (ein Jahr Zusatzhaft­strafe) bei der Sonderdivi­dende aufhob, bei Put-Optionen die Untreue-Verurteilu­ngen aber bestätigte.

In dem Prozess hatte Berlin diese Sonderdivi­dende für die Promis als „Schnaps obendrauf“bezeichnet, für Staatsanwa­lt Robert Riffel waren es 2,573 Millio- nen Euro Schaden. Darum muss nun in anderer Gerichtsbe­setzung neu verhandelt werden. Es muss aber auch für die nun rechtskräf­tigen Urteile zu den Put-Optionen ein neues Strafmaß festgelegt werden. Das könnte für Tilo Berlin um so viel niedriger ausfallen, dass ihm das Gefängnis erspart bleibt und er mit Fußfessel davonkommt, wenn zum Beispiel eine unbedingte Haft für nicht mehr als zwölf Monate ausgesproc­hen würde. Es kann aber das Erstgerich­t auch bei der neu zu verhan- delnden Sonderdivi­dende abermals zu einem Schuldspru­ch kommen. Dazu gilt nun die Unschuldsv­ermutung. Berlin reagierte gestern auf Anfrage um eine Stellungna­hme nicht.

Für Wolfgang Kulterer äußerte sich Anwältin Ulrike Pöchinger „sehr erfreut über den OGHEntsche­id, nachdem es zuletzt schon drei Freisprüch­e gab“.

Kulterer vor Halbzeit

Da für Kulterer nun vorerst die einjährige Zusatzstra­fe wegfalle, rückt seine mögliche vorzeitige

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Auch bei Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg wurden die Urteile vom OGH teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben

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