Höchstgericht hebt Urteile teilweise auf
Vorzugsaktien-Prozess gegen Tilo Berlin, Grigg & Co neu zu verhandeln. Neues Strafmaß kann Berlin Haft ersparen, Kulterer bald frei bringen.
Es war schon fast Mitternacht, als am 8. April 20014 das Urteil von Richter Christian Liebhauser-Karl auf Tilo Berlin herabsauste: Zwei Jahre und zwei Monate unbedingte Haft wegen Untreue sowie 2,573 Millionen Euro Schadenersatz. Gestern hat der Oberste Gerichtshof in geschlossener Sitzung dieses Urteil teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben. Laut OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher ist Berlin somit rechtskräftig verurteilt für Untreue im Fall einer Put-Option für Ingrid Flicks Vier-Millionen-Investment um Hypo-Vorzugsaktien. Hingegen hob der OGH das Untreue-Urteil für Berlins Mitwirken an einer Sonderdividende an prominente Investoren auf.
Berlins Nichtigkeitsbeschwerde war also nur für diesen einen Teil erfolgreich. „Das Verfahren ist insoweit vom Landesgericht Klagenfurt neu durchzuführen“, so der OGH, der ebenso die vorher im Vorzugsaktien-Fall gefällten Urteile gegen die Ex-HypoVorstände Siegfried Grigg (3,5 Jahre Haftstrafe), Josef Kircher (drei Jahre Haft, davon 2,5 bedingt) und Wolfgang Kulterer (ein Jahr Zusatzhaftstrafe) bei der Sonderdividende aufhob, bei Put-Optionen die Untreue-Verurteilungen aber bestätigte.
In dem Prozess hatte Berlin diese Sonderdividende für die Promis als „Schnaps obendrauf“bezeichnet, für Staatsanwalt Robert Riffel waren es 2,573 Millio- nen Euro Schaden. Darum muss nun in anderer Gerichtsbesetzung neu verhandelt werden. Es muss aber auch für die nun rechtskräftigen Urteile zu den Put-Optionen ein neues Strafmaß festgelegt werden. Das könnte für Tilo Berlin um so viel niedriger ausfallen, dass ihm das Gefängnis erspart bleibt und er mit Fußfessel davonkommt, wenn zum Beispiel eine unbedingte Haft für nicht mehr als zwölf Monate ausgesprochen würde. Es kann aber das Erstgericht auch bei der neu zu verhan- delnden Sonderdividende abermals zu einem Schuldspruch kommen. Dazu gilt nun die Unschuldsvermutung. Berlin reagierte gestern auf Anfrage um eine Stellungnahme nicht.
Für Wolfgang Kulterer äußerte sich Anwältin Ulrike Pöchinger „sehr erfreut über den OGHEntscheid, nachdem es zuletzt schon drei Freisprüche gab“.
Kulterer vor Halbzeit
Da für Kulterer nun vorerst die einjährige Zusatzstrafe wegfalle, rückt seine mögliche vorzeitige