Kein Führerschein, dafür aber 5,24 Promille intus
Stockbetrunkener Steirer geriet am Sonntag in Polizeikontrolle. Gestern lieferte er sich dann eine Verfolgungsjagd mit der Polizei – mit 2,04 Promille.
Der Alkoholgehalt von 5,24 Promille lässt eigentlich andere Verhaltensweisen erahnen, aber: „Der Lenker ist nicht einmal Schlangenlinien gefahren, nach seiner Anhaltung hat er auch nicht gelallt oder gewackelt“, erklärt Josef Egger von der Verkehrinspektion Leoben.
Gemeinsam mit seinem Kollegen Jörg Ketzer führte Egger Sonntagfrüh im Stadtgebiet von Leoben eine Schwerpunktaktion durch. Und prompt ging den beiden Beamten der rekordverdächtige Alklenker ins Netz: „Mein Kollege hat den amtsbekannten Mann gleich erkannt und ihn zur Seite geholt.“Dass der 40 Jahre alte Autofahrer stockbetrunken ist, gab er auch gleich selbst zu: „Ich hab zu viel, das weiß ich eh“, war seine lapidare Erklärung. Die Messung mit dem Vortestgerät ergab dann konkrete 5,24 Promille. Eine Kontrolle mit geeichtem Gerät verweigerte der Alklenker aber. „Ich bin jetzt seit 20 Jahren im Außendienst, aber an so einen hohen Promillewert kann ich mich wirklich nicht erinnern“, so Bezirksinspektor Egger.
Klar war schnell, wie es zu dem unfassbaren Wert kam: Der Steirer begoss am Samstag auf einer Party seinen eigenen Geburtstag. Und bevor er am Sonntag in sein Auto stieg, genehmigte er sich noch den einen oder anderen Schluck Jägermeister.
Verfolgungsjagd mit Polizei
In Bezug auf Alkohol ist der 40Jährige übrigens alles andere als ein unbeschriebenes Blatt und offenbar völlig belehrungsresistent: Denn gestern Nachmittag war er dann wieder mit dem Auto unterwegs, dieses Mal mit 2,04 Promille intus. Dabei lieferte er sich noch eine Verfolgungsjagd mit der Polizei und versuchte, den Streifenwagen abzudrängen. Bei der Festnahme verletzte er auch noch einen Beamten.
2012 wurde ihm der Führerschein bereits einmal (wegen Trunkenheit) für fünf Jahre entzogen. Was ihn auch damals nicht davon abhielt, weiter aufs Gaspedal zu steigen. Im März dieses Jahres wurde der Mann wieder mit rund 3 Promille aus dem Verkehr gezogen. Daraufhin wurden ihm die Wagenschlüssel abgenommen. Auch das half nur vorübergehend: Der Wiederholungstäter autorisierte nämlich eine Vertrauensperson, damit diese die Wagenschlüssel an sich nehme. Die Exekutive ist in diesem Falle verpflichtet, der den Schlüssel auszuhändigen. Dieser gelangte wieder in die Hände des 40-Jährigen, woraufhin er am Sonntag seine Alkfahrt startete.