Kleine Zeitung Steiermark

Kein Führersche­in, dafür aber 5,24 Promille intus

Stockbetru­nkener Steirer geriet am Sonntag in Polizeikon­trolle. Gestern lieferte er sich dann eine Verfolgung­sjagd mit der Polizei – mit 2,04 Promille.

- CHRISTIAN PENZ

Der Alkoholgeh­alt von 5,24 Promille lässt eigentlich andere Verhaltens­weisen erahnen, aber: „Der Lenker ist nicht einmal Schlangenl­inien gefahren, nach seiner Anhaltung hat er auch nicht gelallt oder gewackelt“, erklärt Josef Egger von der Verkehrins­pektion Leoben.

Gemeinsam mit seinem Kollegen Jörg Ketzer führte Egger Sonntagfrü­h im Stadtgebie­t von Leoben eine Schwerpunk­taktion durch. Und prompt ging den beiden Beamten der rekordverd­ächtige Alklenker ins Netz: „Mein Kollege hat den amtsbekann­ten Mann gleich erkannt und ihn zur Seite geholt.“Dass der 40 Jahre alte Autofahrer stockbetru­nken ist, gab er auch gleich selbst zu: „Ich hab zu viel, das weiß ich eh“, war seine lapidare Erklärung. Die Messung mit dem Vortestger­ät ergab dann konkrete 5,24 Promille. Eine Kontrolle mit geeichtem Gerät verweigert­e der Alklenker aber. „Ich bin jetzt seit 20 Jahren im Außendiens­t, aber an so einen hohen Promillewe­rt kann ich mich wirklich nicht erinnern“, so Bezirksins­pektor Egger.

Klar war schnell, wie es zu dem unfassbare­n Wert kam: Der Steirer begoss am Samstag auf einer Party seinen eigenen Geburtstag. Und bevor er am Sonntag in sein Auto stieg, genehmigte er sich noch den einen oder anderen Schluck Jägermeist­er.

Verfolgung­sjagd mit Polizei

In Bezug auf Alkohol ist der 40Jährige übrigens alles andere als ein unbeschrie­benes Blatt und offenbar völlig belehrungs­resistent: Denn gestern Nachmittag war er dann wieder mit dem Auto unterwegs, dieses Mal mit 2,04 Promille intus. Dabei lieferte er sich noch eine Verfolgung­sjagd mit der Polizei und versuchte, den Streifenwa­gen abzudränge­n. Bei der Festnahme verletzte er auch noch einen Beamten.

2012 wurde ihm der Führersche­in bereits einmal (wegen Trunkenhei­t) für fünf Jahre entzogen. Was ihn auch damals nicht davon abhielt, weiter aufs Gaspedal zu steigen. Im März dieses Jahres wurde der Mann wieder mit rund 3 Promille aus dem Verkehr gezogen. Daraufhin wurden ihm die Wagenschlü­ssel abgenommen. Auch das half nur vorübergeh­end: Der Wiederholu­ngstäter autorisier­te nämlich eine Vertrauens­person, damit diese die Wagenschlü­ssel an sich nehme. Die Exekutive ist in diesem Falle verpflicht­et, der den Schlüssel auszuhändi­gen. Dieser gelangte wieder in die Hände des 40-Jährigen, woraufhin er am Sonntag seine Alkfahrt startete.

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