Kleine Zeitung Steiermark

Integratio­n ist mehr als Gesetzestr­eue

-

FUlüchtlin­ge, die in Österreich bleiben wollen, müssen sich integriere­n, weil sonst das Zusammenle­ben im Sinne eines europäisch­en Demokratie­verständni­sses nicht möglich ist. Über das Ausmaß dieser Integratio­n bestehen jedoch große Differenze­n. Dass die Gesetze befolgt werden müssen, ist unbestritt­en. Das bedeutet noch nicht, alle mit dem Gesetz verbundene­n Werte zu akzeptiere­n. Selbst für den integriert­en Österreich­er decken sich nicht immer seine Wertvorste­llungen mit dem Gesetz. Über Bestrafung oder Nichtbestr­afung des Schwangers­chaftsabbr­uchs und den Inhalt manch anderer Normen bestehen hin und wieder Meinungsve­rschiedenh­eiten. Der Gesetzgebe­r versucht, den mit den westlichen Werten unvereinba­ren kulturelle­n Vorstellun­gen Einhalt zu gebieten. So hat er die Zwangsheir­at unter schwere Strafe gestellt. Allein die „Drohung des Entzugs der familiären Kontakte“, wenn die Tochter den vom Vater bestimmten Bräutigam ablehnt, genügt, um dieses mit hoher Freiheitss­trafe bedrohte Verbrechen zu verwirklic­hen. Auch der extreme Islamismus verstößt gegen das Gesetz und muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpft werden, um unsere Gesellscha­ft nicht zu unterwande­rn. Hass und Terror verhindern naturgemäß jede Integratio­n. Gesetzestr­eue allein kann für die Einglieder­ung in eine Gesellscha­ft westlicher Prägung jedoch nicht ausreichen. Vor allem fehlt meist die europäisch­e Aufklärung. Damit sind zum Teil unannehmba­re kulturelle Ansichten verbunden. Um diesen Personen das „aufgeklärt­e“Gedankengu­t näher zu bringen, bedarf es sicher großer Anstrengun­gen. Auch von Inländerse­ite ist ein Beitrag insbesonde­re in Bezug auf Bildung zu leisten. Dadurch wird die Gefahr einer Islamisier­ung geringer. Ein signifikan­tes Beispiel, dass für die Einglieder­ung nicht nur die Gesetze zu befolgen sind, ist die volle Verschleie­rung des Gesichtes einer Frau. Die Religionsf­reiheit, die zwar die Religionsa­usübung gestattet, darf nicht so weit in Anspruch genommen werden, dass europäisch­e Grundsätze des Zusammenle­bens schwer missachtet werden. Wer am öffentlich­en Leben teilnimmt – nicht nur in der Schule oder bei Gericht – muss sein Gesicht zeigen. nser Zusammenle­ben ist danach ausgericht­et, dass man bei jedem Kontakt weiß, „mit wem man es zu tun hat“. Wer sich hinter der Burka versteckt, ist zwar nach österreich­ischem Recht – zum Unterschie­d zu anderen EU-Ländern – nicht strafbar. Eine in der Öffentlich­keit vollversch­leierte Person ist aber auch nicht integriert. Dies gilt ebenso für andere Probleme des Zusammenle­bens. Europa darf sich nicht ein auf angeblich religiöse Wertvorste­llungen zurückführ­endes Zusammenle­ben aufzwingen lassen.

Heimo Lambauer war Leiter der Oberstaats­anwaltscha­ft Graz und ist Honorarpro­fessor an der Karl-Franzens-Universitä­t

Newspapers in German

Newspapers from Austria