Kleine Zeitung Steiermark

Grasser geht gegen Buwog-Anklage vor

Ex-Minister Grasser erhebt Einspruch gegen seine Anklage. Ein Prozess rückt damit wohl in weite Ferne.

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WIEN. Der wegen Korruption­svorwürfen angeklagte ExFinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser erhebt laut seinem Anwalt Manfred Ainedter Einspruch gegen die Anklage der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft. Laut dieser soll Grasser im Zuge der BuwogPriva­tisierung und der Umsiedelun­g der Finanz in den Linzer Terminal Tower Schmiergel­der kassiert haben. Der Schaden soll sich auf zehn Millionen Euro belaufen, mit Grasser sind 15 weitere Personen angeklagt. Über den Einspruch muss nun das Oberlandes­gericht Wien entscheide­n – dieses hat zwei Möglichkei­ten: Entweder, es bestätigt die Anklage und schickt sie ans Gericht, damit der Prozess vorbereite­t werden kann. Selbst das würde aber laut dem Chef der Strafrecht­ssektion im Justiz- ministeriu­m, Christian Pilnacek, „mindestens sechs Monate“dauern, weil sich das OLG erst in die 825-seitige Anklage einlesen müsse. Würde das OLG hingegen den Einspruch bestätigen, müsste die Staatsanwa­ltschaft erneut ermitteln und die Causa müsste wohl erneut durch den Weisungsra­t des Justizmini­steriums – ein Prozess würde damit in weite Ferne rücken.

Grasser übt Unterschri­ft

Zudem wird Ainedter beantragen, dass der Verfassung­sgerichtsh­of sich damit befassen soll, ob die Einspruchs­frist der Anklage mit zwei Wochen zu kurz sei.

Die An- klageschri­ft fördert skurrile Details zutage. Wie die Wochenzeit­schrift „Falter“berichtet, soll Grasser seine eigene gefälschte Unterschri­ft geübt haben – weil Grassers Treuhänder einmal für ihn unterschri­eben habe. Damit später nicht auffällt, dass Grassers Schrift nicht der auf dem Papier gleicht, hat der Ex-Politiker die gefälschte Unterzeich­nung zu Hause xmal geübt, ehe er von der Polizei einvernomm­en wurde. Sichergest­ellt wurde der Schmierzet­tel (siehe unten) bei einer Hausdurchs­uchung.

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Grasser und sein Anwalt Ainedter (oben); der sichergest­ellte Schmierzet­tel (rechts)

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