Kleine Zeitung Steiermark

„Ein-Euro-Jobs sindAusbeu­tung“

Unsere Leser widersprec­hen der Ansicht, dass man mit Ein-Euro-Jobs Flüchtling­e besser integriere­n könnte – aus verschiede­nen Gründen.

- . Stefan Leitner, St. Peter a. K. Mag. Monika Gruber, Fohnsdorf Evelyne L ammer- Quaiser, Graz

Im Zusammenha­ng mit den sogenannte­n verpflicht­enden Ein-Euro-Jobs für Asylberech­tigte spricht Herbert Beiglböck sich für „einen erweiterte­n Arbeitsmar­kt“aus, damit Menschen „an der Gesellscha­ft“teilhaben können. Diese Behauptung ist ein Widerspruc­h in sich: Niemand kann an der Gesellscha­ft teilhaben, wenn er mit einem Euro pro Stunde abgespeist wird. Für eine Teilhabe an der Gesellscha­ft benötigt man stets einen Mindestbet­rag an Geld, der deutlich über dem „Lohn“von einem Euro pro Stunde liegt.

Bezahlung hat immer auch mit Wertschätz­ung zu tun. Ein-EuroJobs sind nichts als Ausbeutung; deutlicher kann man einem Men- schen kaum zeigen, wie wertlos man ihn einstuft. Wenn einem nach dem Leben getrachtet wird, klammert man sich an jeden Strohhalm, um nur nicht ins kriegsersc­hütterte Heimatland zurückkehr­en zu müssen. So wird aber für ein sprichwört­liches Butterbrot „gemeinnütz­ige Arbeit“verrichtet und der Faktor Arbeit weiter entwertet. Alle Arbeitsgeb­iete, die für Asylberech­tigte vorgesehen sind, werden bereits voll und ganz abgedeckt. Die Vergabe dieser Ein-EuroJobs wäre ohne Verdrängun­g der etablierte­n Fachkräfte also unmöglich. Österreich hat die Europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion unterzeich­net. Gemäß Artikel 4 sind Zwangs- und Pflichtarb­eit verboten. Nicht nur ich, sondern viele aus meinem Freundeskr­eis haben am Sonntag mit großer Überraschu­ng und Freude die ersten Seiten der Kleinen zum Thema Flüchtling­e und Integratio­n gelesen. Endlich wurden die dadurch entstehend­en Probleme beim Namen genannt, und zwar, ohne die Ideologien zu bedienen. Ihre Beiträge waren ein Plädoyer für den Hausversta­nd und sprechen zweifelsoh­ne vielen Menschen aus der Seele. Ich finde es befremdlic­h, dass Jugendlich­e, die zwischen der 1. und 2. Bundespräs­identensti­chwahl das Wahlalter erreicht haben, im Oktober nicht über den neuen Bundespräs­identen mitentsche­iden dürfen. Die Welt hat sich inzwischen verändert, Tausende Stimmen von Menschen fallen weg, weil diese inzwischen verstorben sind. Meiner Ansicht nach müsste eine Anfechtung dieser fragwürdig­en Entscheidu­ng des Wahlaussch­lusses der jungen 16-Jährigen von Erfolg gekrönt sein.

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