VfGH-Richter: „FPÖ hat alles gezielt geplant“
FP wehrt sich gegen Vorwurf, sie habe Anfechtung frühzeitig geplant. Verfassungsrichter verteidigt Wahlaufhebung. Neu am Tapet: E-Voting.
Verfassungsrichter Johannes Schnizer verteidigt in einem Interview mit dem „Falter“die Aufhebung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl: „Es sind nicht bloß Schlampigkeiten passiert, sondern es ist in Zehntausenden von Fällen das Wahlgeheimnis verletzt worden. Deshalb sprechen wir von krassen Rechtswidrigkeiten.“
Schnizer, einst Kabinettschef von Kanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ), spart nicht mit Kritik an der FPÖ bzw. deren Kandidat Norbert Hofer: „Offenkundig war einer der Wahlwerber entschlossen, den Sieg des anderen nicht zu akzeptieren.“Die Anfechtung sei offenkundig schon vor der Stichwahl vorbereitet worden, indem Mängel erkannt und für die Anfechtung dokumentiert worden seien. Also habe die FPÖ „alles gezielt geplant“, sagt Schnizer – der außerdem angab, bei der letzten Stichwahl Alexander Van der Bellen seine Stimme gegeben zu haben.
Die FPÖ protestierte umgehend: Dass Schnizer seinen Ausführungen diese „Unwahrheit“hinzufüge, sei „befremdlich und sehr bedauerlich“, so FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.
Gelassen kommentiert dies wiederum Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk im Gespräch mit der Kleinen Zeitung: „Dass die Anfechtung vorbereitet wurde, liegt ja auf der Hand, da muss man keine kriminalistischen Fähigkeiten an den Tag legen, um das festzustellen.“Insbesondere Norbert Hofer selbst habe bereits am Wahltag Ungereimtheiten in Zusammenhang mit der Briefwahl zur Diskussion gestellt. Dass sich Schnizer als beteiligter Verfassungsrichter so unverblümt äußere, sei dennoch ungewöhnlich, so Funk. Verfassungsrichter Johannes Schnizer
Im Hintergrund wird derzeit an der Idee eines zentralen Wählerregisters gearbeitet, dem auch Funk viel abgewinnen kann: Mit einem solchen Register hätte man zweifelsfrei feststellen können, wer eine Wahlkarte beantragt und auch abgegeben hat – eine Wiederholung nur der Briefwahl statt der gesamten Wahl wäre damit möglich gewesen. Auch Doppeldaten oder die Zulassung von noch nicht wahlberechtigten Jugendlichen wären damit unwahrscheinlich. Aller-