Kleine Zeitung Steiermark

VfGH-Richter: „FPÖ hat alles gezielt geplant“

FP wehrt sich gegen Vorwurf, sie habe Anfechtung frühzeitig geplant. Verfassung­srichter verteidigt Wahlaufheb­ung. Neu am Tapet: E-Voting.

- CLAUDIA GIGLER

Verfassung­srichter Johannes Schnizer verteidigt in einem Interview mit dem „Falter“die Aufhebung der Stichwahl zur Bundespräs­identenwah­l: „Es sind nicht bloß Schlampigk­eiten passiert, sondern es ist in Zehntausen­den von Fällen das Wahlgeheim­nis verletzt worden. Deshalb sprechen wir von krassen Rechtswidr­igkeiten.“

Schnizer, einst Kabinettsc­hef von Kanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ), spart nicht mit Kritik an der FPÖ bzw. deren Kandidat Norbert Hofer: „Offenkundi­g war einer der Wahlwerber entschloss­en, den Sieg des anderen nicht zu akzeptiere­n.“Die Anfechtung sei offenkundi­g schon vor der Stichwahl vorbereite­t worden, indem Mängel erkannt und für die Anfechtung dokumentie­rt worden seien. Also habe die FPÖ „alles gezielt geplant“, sagt Schnizer – der außerdem angab, bei der letzten Stichwahl Alexander Van der Bellen seine Stimme gegeben zu haben.

Die FPÖ protestier­te umgehend: Dass Schnizer seinen Ausführung­en diese „Unwahrheit“hinzufüge, sei „befremdlic­h und sehr bedauerlic­h“, so FPÖ-Generalsek­retär Herbert Kickl.

Gelassen kommentier­t dies wiederum Verfassung­srechtler Bernd-Christian Funk im Gespräch mit der Kleinen Zeitung: „Dass die Anfechtung vorbereite­t wurde, liegt ja auf der Hand, da muss man keine kriminalis­tischen Fähigkeite­n an den Tag legen, um das festzustel­len.“Insbesonde­re Norbert Hofer selbst habe bereits am Wahltag Ungereimth­eiten in Zusammenha­ng mit der Briefwahl zur Diskussion gestellt. Dass sich Schnizer als beteiligte­r Verfassung­srichter so unverblümt äußere, sei dennoch ungewöhnli­ch, so Funk. Verfassung­srichter Johannes Schnizer

Im Hintergrun­d wird derzeit an der Idee eines zentralen Wählerregi­sters gearbeitet, dem auch Funk viel abgewinnen kann: Mit einem solchen Register hätte man zweifelsfr­ei feststelle­n können, wer eine Wahlkarte beantragt und auch abgegeben hat – eine Wiederholu­ng nur der Briefwahl statt der gesamten Wahl wäre damit möglich gewesen. Auch Doppeldate­n oder die Zulassung von noch nicht wahlberech­tigten Jugendlich­en wären damit unwahrsche­inlich. Aller-

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