Kein Datenabgleich mit Facebook
Datenschützer untersagen WhatsApp Weitergabe von Telefonnummer.
nicht mit den Nullzinsen auf einem Sparbuch vergleichbar, weil noch keine Kosten abgezogen sind“, sagt Gabi Kreindl vom VKI. Und die Zusammensetzung dieser Kosten sei vielfach intransparent (etwa Abschluss- und Verwaltungskosten). VKI-Experte Walter Hager verweist zudem auf hohe Verluste bei vorzeitigen Vertragskündigungen. Reinhold Baudisch, Chef der Internetplattform durchblicker.at, die auch Versicherungen vergleicht, empfiehlt als Risikovorsorge reine Ablebensversicherungen. Deren Preis-Leistungs-Verhältnis sei klar. Der Versicherungsverband kommentiert den FMA-Entscheid nicht, beim Versicherer Uniqa ist man dafür umso auskunftsfreudiger, weil dort der Garantiezins schon seit 2015 bei null ist. Kunden bekommen dafür nicht mehr die üblichen Kosten aufgebürdet, was die Rückkaufswerte deutlich erhöht. Das neue Konzept sorgt bei der Uniqa jedenfalls für Freude. Die Zahl der Neuverträge schnellte im ersten Halbjahr 2016 um 38 Prozent auf 31.406 in die Höhe.
Auch die Allianz ist 2015 auf den Nullzinszug aufgesprungen. Sie beziffert den Vorteil für den Kunden so: Die Rendite sei im Schnitt 0,3 Prozentpunkte besser als bei einer konventionellen Lebensversicherung. HAMBURG. Es ist eine Entscheidung, die sich sogar auf die österreichischen WhatsApp-Nutzer auswirken könnte. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat Facebook mit sofortiger Wirkung verboten, Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Konkret geht es um die Ankündigung, dass WhatsApp künftig u. a. die Telefonnummern der Nutzer an den Mutterkonzern Facebook weitergeben will. Das geht den deutschen Datenschützern zu weit. Und da Facebook den österreichischen Markt von Deutschland aus bearbeitet, könnte das Verbot auch die heimischen Nutzer betreffen. Denn die Datenschützer begründen ihr Verbot mit der Eigenständigkeit der Unternehmen. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren sei zugesichert worden, dass Daten der Nutzer nicht ausgetauscht würden. „Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar.“
Auch der Datenschutzexperte Max Schrems sieht in der Weitergabe der Daten einen klaren Bruch von EU-Recht. Jedes deutsche Gericht würde dem zustimmen. „Doch die Frage ist eine andere. Ist Hamburg wirklich zuständig? Facebook wird argumentieren, dass in Deutschland nur eine Werbeabteilung sei. Damit wäre dann die irische Datenschutzbehörde zuständig und die interessiert das nicht“, sagt Schrems.
Der Experte verweist auf einen ähnlichen Fall in Belgien. Die Datenschutzbehörde wollte gegen Facebook vorgehen. Basis war die Lobby-Tochter des Konzerns. Der Versuch scheiterte jedoch an der Zuständigkeitsfrage. Diese müssen nun wohl die deutschen Gerichte klären. Datenschutzexperte Max Schrems