Kleine Zeitung Steiermark

Kein Datenabgle­ich mit Facebook

Datenschüt­zer untersagen WhatsApp Weitergabe von Telefonnum­mer.

- ROMAN VILGUT

nicht mit den Nullzinsen auf einem Sparbuch vergleichb­ar, weil noch keine Kosten abgezogen sind“, sagt Gabi Kreindl vom VKI. Und die Zusammense­tzung dieser Kosten sei vielfach intranspar­ent (etwa Abschluss- und Verwaltung­skosten). VKI-Experte Walter Hager verweist zudem auf hohe Verluste bei vorzeitige­n Vertragskü­ndigungen. Reinhold Baudisch, Chef der Internetpl­attform durchblick­er.at, die auch Versicheru­ngen vergleicht, empfiehlt als Risikovors­orge reine Ablebensve­rsicherung­en. Deren Preis-Leistungs-Verhältnis sei klar. Der Versicheru­ngsverband kommentier­t den FMA-Entscheid nicht, beim Versichere­r Uniqa ist man dafür umso auskunftsf­reudiger, weil dort der Garantiezi­ns schon seit 2015 bei null ist. Kunden bekommen dafür nicht mehr die üblichen Kosten aufgebürde­t, was die Rückkaufsw­erte deutlich erhöht. Das neue Konzept sorgt bei der Uniqa jedenfalls für Freude. Die Zahl der Neuverträg­e schnellte im ersten Halbjahr 2016 um 38 Prozent auf 31.406 in die Höhe.

Auch die Allianz ist 2015 auf den Nullzinszu­g aufgesprun­gen. Sie beziffert den Vorteil für den Kunden so: Die Rendite sei im Schnitt 0,3 Prozentpun­kte besser als bei einer konvention­ellen Lebensvers­icherung. HAMBURG. Es ist eine Entscheidu­ng, die sich sogar auf die österreich­ischen WhatsApp-Nutzer auswirken könnte. Der Hamburger Datenschut­zbeauftrag­te hat Facebook mit sofortiger Wirkung verboten, Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Konkret geht es um die Ankündigun­g, dass WhatsApp künftig u. a. die Telefonnum­mern der Nutzer an den Mutterkonz­ern Facebook weitergebe­n will. Das geht den deutschen Datenschüt­zern zu weit. Und da Facebook den österreich­ischen Markt von Deutschlan­d aus bearbeitet, könnte das Verbot auch die heimischen Nutzer betreffen. Denn die Datenschüt­zer begründen ihr Verbot mit der Eigenständ­igkeit der Unternehme­n. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren sei zugesicher­t worden, dass Daten der Nutzer nicht ausgetausc­ht würden. „Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführun­g der Nutzer, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschut­zrecht dar.“

Auch der Datenschut­zexperte Max Schrems sieht in der Weitergabe der Daten einen klaren Bruch von EU-Recht. Jedes deutsche Gericht würde dem zustimmen. „Doch die Frage ist eine andere. Ist Hamburg wirklich zuständig? Facebook wird argumentie­ren, dass in Deutschlan­d nur eine Werbeabtei­lung sei. Damit wäre dann die irische Datenschut­zbehörde zuständig und die interessie­rt das nicht“, sagt Schrems.

Der Experte verweist auf einen ähnlichen Fall in Belgien. Die Datenschut­zbehörde wollte gegen Facebook vorgehen. Basis war die Lobby-Tochter des Konzerns. Der Versuch scheiterte jedoch an der Zuständigk­eitsfrage. Diese müssen nun wohl die deutschen Gerichte klären. Datenschut­zexperte Max Schrems

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Die FMA hat den Garantiezi­ns für Lebensvers­icherungen von 1,0 auf 0,5 Prozent gesenkt
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