Kleine Zeitung Steiermark

„Auch Gutachter können sich irren“

Unsere Leser warnen davor, den Amokfahrer krankheits­bedingt nicht schwer zu strafen.

- Margaretha Pack, Hartberg Gertraud A. Hammerer, Trofaiach

Ich kann nicht mehr hören bzw. lesen, wie laut Gutachter der Täter zum Opfer gemacht wird. Meiner Meinung nach hat Alen R. sowohl den Psychiater als auch sein Umfeld in der Haftanstal­t Göllersdor­f getäuscht, um seiner gerechten, hoffentlic­h lebenslang­en, Haftstrafe zu entgehen. Dass dies möglich ist, hat schon der „Häfnpoet“Jack Unterweger bewiesen. Dieser hat nicht nur bedeutende Personen aus der Kulturszen­e, sondern auch Psychologe­n und Psychiater getäuscht. Er wurde als resozialis­iert entlassen und hat dann weitere Morde begangen. Weiters erinnere ich mich an einen Mordfall in Kaindorf bei Hartberg, bei dem der Gerichtsps­ychiater zuerst einen Selbstmord attestiert hatte, bis dann die Mörder der Frau gefasst und verurteilt wurden. Die beiden Beispiele zeigen, dass auch Gutachter sich irren können bzw. täuschen lassen.

Was „Amok“bedeutet

Es handelt sich um eine Amokfahrt, in einem anderen Land wäre ihm ein kurzer Prozess gemacht worden, nicht so in Österreich. Er sollte die Höchststra­fe erhalten, die auf dieses Delikt steht. Amok laut Duden: „In einem anfallarti­gen Affekt- und Verwirrthe­itszustand mit Panikstimm­ung und aggressive­r Mordund Angriffslu­st blindwütig, rasend, zerstörend und tötend. Z. B. Amok laufen, Amok fahren, Amokschütz­e.“Das war es wohl. Peter Strassers und Günther Eichberger­s Einmahnung­en gegen eine blindwütig­e „Rachejusti­z“sind für sich genommen durchaus ehrenwert. Jedoch ist der Omnipotenz­anspruch der Gerichtsps­ychiatrie, in die Blackbox „Mensch“hineinzusc­hauen, fast so anmaßend wie der Chor der Racheengel, der bei solchen Massakern gegen unschuldig­e Menschen sein subjektiv nachvollzi­ehbares Hosianna singt. Die Schreckens­möglichkei­t steht im Raum, dass eine frühzeitig­e Entlassung des fühllosen Täters wegen eines durchschla­genden Therapieer­folgs den Opfern und deren Anverwandt­en den letzten Lebensmut auslöscht.

Da gibt es also Emotionen, die ernst zu nehmen sind. Zumal der Eindruck entsteht, dass der Angeklagte jetzt seine Haut retten möchte, nachdem er seine privaten Probleme auf eine schauerlic­he Weise öffentlich gemacht hat. Und die seit einiger Zeit, man

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