DIE GESCHWORENEN
Die acht Geschworenen werden heute vom Richtersenat gefragt, ob Alen R. die ihm vorgeworfenen Verbrechen begangen hat. Wenn sie das bejahen – wovon auszugehen ist –, gibt es zwei Möglichkeiten: Zurechnungsfähig. Die Geschworenen können die Frage, ob er bei den Taten zurechnungsfähig war, mit Ja beantworten. Dann würden sie gemeinsam mit den Berufsrichtern Alen R. mit großer Wahrscheinlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilen und eine Einweisung wegen seiner Gefährlichkeit verurteilen – sofern sie davon überzeugt sind. Nicht zurechnungsfähig. Entscheiden sie sich für diese Vari– ante, bedeutet das zwar keine Verurteilung, aber wahrscheinlich auch eine Einweisung wegen der Gefährlichkeit.