Kleine Zeitung Steiermark

Geschworen­e verwerfen die Gutachten

Einstimmig sprechen die Geschworen­en Alen Rizvanovic´ schuldig. Und sie erklären ihn für zurechnung­sfähig. Er kommt lebenslang in Haft und wird zusätzlich eingewiese­n.

- ALFRED LOBNIK

Das gewichtigs­te Wort in diesem Verfahren gegen den Grazer Amokfahrer Alen Rizvanovic´ hatten gestern die Geschworen­en zu sprechen. Der achte Verhandlun­gstag begann aber mit einem weiteren, dem letzten Gutachten. Psychologi­n Anita Raiger hatte vor allem die Frage der Gefährlich­keit zu prüfen. Und ihr Befund unterschie­d sich in diesem Punkt nicht von den anderen: „Er ist eine hoch gefährlich­e Persönlich­keit mit einem hohen Rückfallsr­isiko.“

Sie hat aber auch die Persönlich­keit des „Betroffene­n“getestet: Alen Rizvanovic´ sei ein Psychopath, der nur zu Gefüh- len fähig sei, wenn es um ihn selbst geht. Er lüge, er sei hoch manipulati­v. Sie zeichnet das Bild eines „typischen Amokfahrer­s“, der in seiner gekränkten Männlichke­it Rache an der Gesellscha­ft nimmt und wie in einem Videospiel Menschen mit dem Auto „abschießt“.

Auch dieses – vernichten­de – Gutachten versuchte die Verteidige­rin vor allem damit zu bekämpfen, dass sie die Kompetenz der Gutachteri­n angriff. Erfolglos, aber so beharrlich, dass sie sich wie schon am Vortag einen Rüffel vom Vorsitzend­en Andreas Rom einfing.

Der, von einem Infekt gezeichnet, las fast zwei Stunden lang die Haupt-, Neben- und Eventualfr­agen vor, die den Ge- schworenen vorgelegt wurden. Es ging im Wesentlich­en um den Vorwurf des Mordes und des Mordversuc­hs und die entscheide­nde Frage: „War Alen Rizvanovic´ zurechnung­sunfähig?“Die anderen Fragen beziehen sich auf die ohnehin unwahrsche­inliche Variante der fahrlässig­en Gefährdung und Körperverl­etzung – und sollten letztlich ohnehin entfallen.

Es war an Staatsanwa­lt Rudolf Fauler, noch einmal das Grauen dieser Tat aufzuzähle­n: die drei Toten, die 43 Verletzten, „die vielen Tränen“. Sein Kollege Hansjörg Bacher rief den Geschworen­en danach in Erinnerung, dass es nicht darauf ankomme, was die Staatsanwa­ltschaft denkt, die ja keine Ankla-

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