Garantiezins seit 1. Jänner halbiert
Die niedrigen Zinsen spüren auch die Versicherungsnehmer immer stärker. Der Garantiezinssatz, den Versicherungen ihren Kunden bei klassischen Lebensversicherungen höchstens versprechen dürfen, wurde für neue Verträge mit Jahresbeginn von 1,0 auf 0,5 Prozent halbiert. Bereits mit 1. Jänner 2016 wurde dieser von 1,5 auf 1,0 Prozent zurückgenommen. Für die Festsetzung des Höchstzinses ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig. Sie will damit sicherstellen, dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können. Die garantierte Mindestverzinsung einer Lebensversicherung gilt für die Sparprämie – Einzahlungen minus Steuern, Kostenund Risikoanteile. Gewinnbeteiligungen sind von der Zinsdeckelung aber nicht betroffen.