WORT Gefährder, der
STICH
aut Innenministerium gilt jemand nach Paragraf 16 des Sicherheitspolizeigesetzes als Gefährder, der im Verdacht steht, einen gefährlichen Angriff zu begehen. Es gehe dabei um Prävention, um die Abwehr eines drohenden Verhaltens. Beim Begriff Gefährder handle es sich nicht um eine sogenannte „Legaldefinition“, sondern um einen „Diskussionsbegriff “, der von Deutschland aus auch seinen Weg nach Österreich fand. Das Wort Gefährder stand 2009 erst- mals im Rechtschreibduden, definiert wird der Begriff dort mit „Person, von der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte“. Der deutsche Linguist Martin Haase kritisiert, dass Gefährder in einen Topf mit Verdächtigen und Straftätern geworfen werden. Da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen, seien sie letztlich aber Unschuldige. Der Begriff Gefährder gerät für den Linguisten in Konflikt mit der Unschuldsvermutung. Manuela Swoboda