Kleine Zeitung Steiermark

Junge Asylwerber gaben offenbar falsche Geburtsdat­en an, um an Sozialleis­tungen zu kommen. Die Anklage stützte sich auf Gutachten.

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sächliche Datum nicht gewusst. Offizielle Dokumente aus der Heimat hatten sie nicht parat. Der Erstangekl­agte sagte, er sei im Jahr 1378 nach afghanisch­em Kalender geboren. Für die Antragstel­lung rechnete er dies um und gab den 1. Jänner 2000 an: „Meine Mutter sagte, ich sei 15 oder 16 Jahre alt, selbst weiß ich es nicht.“Laut Gutachten kann er jedoch nicht nach Herbst 1997 geboren sein. Der Verteidige­r entgegnete, seine Mutter habe acht Kinder – und sich vielleicht geirrt. Das Delikt „unrechtmäß­ige Inanspruch­nahme von sozialen Leistungen“sieht einen Strafrahme­n von bis zu drei Jahren vor. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

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