WIEN/GRAZ Warum das Arbeitslosengeld 2016 eigentlich gesperrt wurde
Österreichweit wurden insgesamt knapp 100.000 Sanktionen ausgesprochen. In der Steiermark aber sinkt die Gesamtzahl.
Es gibt im Großen und Ganzen drei Gründe für das Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Erstens, wenn arbeitslose Personen die „Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung“verweigern. Zweitens im Zuge einer „Selbstkündigung“. Und drittens wird sanktioniert, wenn „Meldetermine versäumt“werden. Das Fundament bietet das Arbeitslosenversicherungsgesetz und dort die Paragrafen 10, 11 und 49, die auch namensgebend für die Sperren sind.
In der Steiermark legten 2016 die §-10-Sperren nun sehr stark zu – also jene, die wegen einer Verweigerung ausgesprochen werden. Im Vergleich mit dem Vorjahr wurden in diesem Bereich um 25 Prozent mehr Sperren ausgesprochen. Weil aber die §-11- und §-49-Strafen zurückgingen, kommt es insgesamt sogar zu einem Sanktionsminus. Wurden 2015 insgesamt 11.105 Sperren ausgesprochen, waren es 2016 noch 10.091. Der steirische AMS-BOSS Karl Heinz Snobe relativiert zudem die starke Steigerung bei den §10-Sperren: „Auch wenn wir heuer ein starkes Plus verzeichnen, sind 2122 Sperren bei 127.522 einzelnen Personen, die im Lauf des Jahres 2016 zumindest einen Tag arbeitslos waren, ein sehr geringer Anteil.“
Österreichweit nahm die Zahl der Sperren indes zu – und zwar um 1,34 Prozent auf 103.804 Fälle. Das habe laut AMS-CHEF Johannes Kopf vor allem damit zu tun, dass im Vorjahr mehr offene Stellen registriert waren. Das führte zu mehr Vermittlungsvorschlägen, was wiederum mehr Verweigerungen zur Folge hatte.
Markus Zottler