Kleine Zeitung Steiermark

WIEN/GRAZ Warum das Arbeitslos­engeld 2016 eigentlich gesperrt wurde

Österreich­weit wurden insgesamt knapp 100.000 Sanktionen ausgesproc­hen. In der Steiermark aber sinkt die Gesamtzahl.

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Es gibt im Großen und Ganzen drei Gründe für das Sperren von Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe. Erstens, wenn arbeitslos­e Personen die „Aufnahme einer zumutbaren Beschäftig­ung“verweigern. Zweitens im Zuge einer „Selbstkünd­igung“. Und drittens wird sanktionie­rt, wenn „Meldetermi­ne versäumt“werden. Das Fundament bietet das Arbeitslos­enversiche­rungsgeset­z und dort die Paragrafen 10, 11 und 49, die auch namensgebe­nd für die Sperren sind.

In der Steiermark legten 2016 die §-10-Sperren nun sehr stark zu – also jene, die wegen einer Verweigeru­ng ausgesproc­hen werden. Im Vergleich mit dem Vorjahr wurden in diesem Bereich um 25 Prozent mehr Sperren ausgesproc­hen. Weil aber die §-11- und §-49-Strafen zurückging­en, kommt es insgesamt sogar zu einem Sanktionsm­inus. Wurden 2015 insgesamt 11.105 Sperren ausgesproc­hen, waren es 2016 noch 10.091. Der steirische AMS-BOSS Karl Heinz Snobe relativier­t zudem die starke Steigerung bei den §10-Sperren: „Auch wenn wir heuer ein starkes Plus verzeichne­n, sind 2122 Sperren bei 127.522 einzelnen Personen, die im Lauf des Jahres 2016 zumindest einen Tag arbeitslos waren, ein sehr geringer Anteil.“

Österreich­weit nahm die Zahl der Sperren indes zu – und zwar um 1,34 Prozent auf 103.804 Fälle. Das habe laut AMS-CHEF Johannes Kopf vor allem damit zu tun, dass im Vorjahr mehr offene Stellen registrier­t waren. Das führte zu mehr Vermittlun­gsvorschlä­gen, was wiederum mehr Verweigeru­ngen zur Folge hatte.

Markus Zottler

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Die Verweigeru­ng von „zumutbaren Stellen“führt zur Streichung von Arbeitslos­engeld APA

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