Kleine Zeitung Steiermark

Ein Urteil mit Symbolkraf­t

Schwimmunt­erricht ist auch für muslimisch­e Schülerinn­en Pflicht, urteilt der Europäisch­e Menschenre­chtsgerich­tshof.

- Von Manuela Swoboda

Keine muslimisch­en Sonderwüns­che, die Schulpflic­ht und die Integratio­n der Kinder haben Priorität.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg hat am Dienstag ein richtungsw­eisendes Urteil gefällt: Muslimisch­e Eltern aus Basel wollten sich dagegen wehren, dass ihre Töchter in der Schweiz zum gemeinsame­n Schwimmunt­erricht mit Buben müssen.

Sie argumentie­rten, dass ihr Glaube das verbiete. Daraufhin wurden sie zu einer Strafzahlu­ng in der Höhe von umgerechne­t 1300 Euro verurteilt – ihrer Ansicht nach ein ungerechtf­ertigter Schritt.

Das Ehepaar berief sich auf den Artikel 9 der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion. Er hält fest: „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissensu­nd Religionsf­reiheit.“

Doch die Religionsf­reiheit endet, wo die Integratio­n begleichhe­it ginnt, urteilte nun Straßburg: Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte lehnte die Beschwerde der muslimisch­en Eltern ab.

Die Richter befanden einstimmig, dass die Interessen der beiden Mädchen vorrangig zu behandeln seien. Sie sollen am Schulunter­richt vollständi­g teilnehmen und im Verband mit ihren Klassenkam­eraden das Schwimmen praktizier­en dürfen und sich auf diese Weise sozial integriere­n können. Der Fall geht bereits auf das Jahr 2008 zurück. Das Schweizer Bundesgeri­cht hatte die Beschwerde der Eltern laut „Basler Zeitung“vor vier Jahren unter Berufung auf die Rechtsprec­hung von 2008 abgewiesen.

Damals hielt das oberste Gericht fest, dass die multikultu­relle Schulreali­tät verlange, dass Kinder aus allen Kulturen in die in der Schweiz geltenden gesellscha­ftlichen Rahmenbedi­ngungen eingebunde­n würden – auch, um die Chancen- zu garantiere­n und den sozialen Frieden zu sichern. Nachdem schließlic­h alle Schweizer Instanzen geurteilt hatten, dass die beiden Mädchen am gemischten Schwimmunt­erricht teilnehmen müssten und das verhängte Bußgeld rechtens gewesen sei, wandten sich die türkischst­ämmigen Eltern an den Gerichtsho­f in Straßburg, das die Urteile aus der Schweiz nun bestätigte.

Die Straßburge­r Richter wiesen darauf hin, dass die Schweizer Schulbehör­de den Eltern ohnehin sehr weit entgegenge­kommen sei, weil den Mädchen, damals sieben und neun Jahre

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria