Ein Urteil mit Symbolkraft
Schwimmunterricht ist auch für muslimische Schülerinnen Pflicht, urteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof.
Keine muslimischen Sonderwünsche, die Schulpflicht und die Integration der Kinder haben Priorität.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Dienstag ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Muslimische Eltern aus Basel wollten sich dagegen wehren, dass ihre Töchter in der Schweiz zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Buben müssen.
Sie argumentierten, dass ihr Glaube das verbiete. Daraufhin wurden sie zu einer Strafzahlung in der Höhe von umgerechnet 1300 Euro verurteilt – ihrer Ansicht nach ein ungerechtfertigter Schritt.
Das Ehepaar berief sich auf den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er hält fest: „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissensund Religionsfreiheit.“
Doch die Religionsfreiheit endet, wo die Integration begleichheit ginnt, urteilte nun Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte die Beschwerde der muslimischen Eltern ab.
Die Richter befanden einstimmig, dass die Interessen der beiden Mädchen vorrangig zu behandeln seien. Sie sollen am Schulunterricht vollständig teilnehmen und im Verband mit ihren Klassenkameraden das Schwimmen praktizieren dürfen und sich auf diese Weise sozial integrieren können. Der Fall geht bereits auf das Jahr 2008 zurück. Das Schweizer Bundesgericht hatte die Beschwerde der Eltern laut „Basler Zeitung“vor vier Jahren unter Berufung auf die Rechtsprechung von 2008 abgewiesen.
Damals hielt das oberste Gericht fest, dass die multikulturelle Schulrealität verlange, dass Kinder aus allen Kulturen in die in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingebunden würden – auch, um die Chancen- zu garantieren und den sozialen Frieden zu sichern. Nachdem schließlich alle Schweizer Instanzen geurteilt hatten, dass die beiden Mädchen am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen müssten und das verhängte Bußgeld rechtens gewesen sei, wandten sich die türkischstämmigen Eltern an den Gerichtshof in Straßburg, das die Urteile aus der Schweiz nun bestätigte.
Die Straßburger Richter wiesen darauf hin, dass die Schweizer Schulbehörde den Eltern ohnehin sehr weit entgegengekommen sei, weil den Mädchen, damals sieben und neun Jahre