Kleine Zeitung Steiermark

Wenn innerstaat­lich nichts mehr geht

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EUROPÄISCH­ER GERICHTSHO­F FÜR MENSCHENRE­CHTE

Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg gegründet und wacht über die Einhaltung der Grundrecht­e, die in der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion (1950) festgelegt wurden. Der EGMR urteilt über Beschwerde­n einzelner Perso- nen sowie Personengr­uppen und Staaten. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtsho­f. Bürger können sich, nachdem die innerstaat­lichen Rechtsbehe­lfe erschöpft sind, mit Beschwerde­n direkt an ihn wenden. Urteile des EGMR sind rechtlich verbindlic­h.

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Der Italiener Guido Raimondi ist seit 2015 Präsident des EGMR

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