Wenn innerstaatlich nichts mehr geht
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg gegründet und wacht über die Einhaltung der Grundrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950) festgelegt wurden. Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Perso- nen sowie Personengruppen und Staaten. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden. Urteile des EGMR sind rechtlich verbindlich.