Der Bildungs- und Erziehungsauftrag überwiegt
URTEIL IN DEUTSCHLAND 2013
Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland entschied 2013 in einem Grundsatzurteil, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht zugemutet werden könne. Geklagt hatte eine Schülerin aus Frankfurt. Die Eltern des Mädchens mit marokkanischen Wurzeln hatten die Befreiung aus religiösen Gründen der damals Elfjährigen vom Schwimmunterricht beantragt. Das ließen die Richter allerdings nicht gelten. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag überwiege, wurde geurteilt.