Kleine Zeitung Steiermark

Der Bildungs- und Erziehungs­auftrag überwiegt

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URTEIL IN DEUTSCHLAN­D 2013

Das Bundesverw­altungsger­icht in Deutschlan­d entschied 2013 in einem Grundsatzu­rteil, dass muslimisch­en Schülerinn­en die Teilnahme am gemeinsame­n Schwimmunt­erricht zugemutet werden könne. Geklagt hatte eine Schülerin aus Frankfurt. Die Eltern des Mädchens mit marokkanis­chen Wurzeln hatten die Befreiung aus religiösen Gründen der damals Elfjährige­n vom Schwimmunt­erricht beantragt. Das ließen die Richter allerdings nicht gelten. Der staatliche Bildungs- und Erziehungs­auftrag überwiege, wurde geurteilt.

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