Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst?
Schon wieder bekommt Österreich eine Kopftuchdebatte. Muslimische Frauen sollen gezwungen werden, ihr Kopftuch vor allem an Schulen abzulegen. Dabei handelt es sich um eine alte Fpö-forderung, die zuletzt von Norbert Hofer erhoben wurde, nunmehr aber auch vom Leiter des Integrationsbeirates Heinz Faßmann und Integrationsminister Kurz. Begründet wird dies mit dem Neutralitätsgrundsatz des Staates gegenüber Religionen. Ein Blick auf unser internationales Umfeld könnte hier hilfreich sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte räumt den Ländern einen breiten Ermessensspielraum ein. So hat er 2008 ein Kopftuchverbot an Universitäten in der Türkei und 2015 ein Kopftuchverbot im Gesundheitsdienst Frankreichs angesichts der säkularen Ausrichtung dieser Länder für zulässig erachtet. In Frankreich ist der Säkularismus ein Verfassungsprinzip. Anders in Deutschland, wo das deutsche Bundesverfassungsgericht gerade eine Entscheidung von 2015 mit einer weiteren bestätigt hat, wonach ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht zulässig ist, obwohl mehrere Bundesländer es eingeführt haben. Das islamische Kopftuch spiegelt den Alltag in Deutschland wider, befanden die Verfassungsrichter. an sollte Vorschläge auch immer zu Ende denken. Österreich ist kein säkularer Staat wie Frankreich, bei uns hängen Kreuze in Klassenzimmern. Und für die Integration erscheinen Verbote wenig geeignet. Das könnte leicht zur Bildung von Parallelgesellschaften führen. In den vom Staat finanzierten katholischen Privatschulen tragen Schwestern ja auch eine Kopfbedeckung. Entscheidend ist die Selbstbestimmung der Frau. Wenn sie ihr Menschenrecht auf Religionsfreiheit mit einem Kopftuch zum Ausdruck bringen will, sollte das im Sinne der Toleranz erlaubt sein. Und Schülerinnen kann es nicht schaden, wenn sie den Alltag auch in der Schule erleben. Alternativ müsste ein Säkularismus nach französischem Muster eingeführt werden, um religiöse Diskriminierungen zu vermeiden. Damit wären religiöse Traditionen in Österreich infrage gestellt. Diese in Richtung Diversität zu erweitern, erscheint allemal besser zu sein. Wolfgang Benedek leitete das Institut für Völkerrecht
„Man sollte Vorschläge auch immer zu Ende denken. Österreich ist kein säkularer Staat wie Frankreich.“