Kleine Zeitung Steiermark

Vom Gerichtssa­al direkt in die U-haft

Während über ihr Urteil im Böllerproz­ess beraten wurde, versuchten Vater und Sohn neue illegale Böller zu verstecken.

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Vater bei der Explosion starben, ist unstrittig. Der Leichenhun­d schlug an 21 Stellen in den Ruinen der illegalen Produktion­sstätte an. Staatsanwa­lt Alexander Birringer hat die Anklagen gegen acht Personen im Laufe des Verfahrens mehrfach ausgeweite­t. Der Erstangekl­agte, ein 33-jähriger Pyrotechni­k-unternehme­r, und alle sieben Mitangekla­gten haben neben anderen Delikten vor allem vorsätzlic­he Gemeinge- fährdung wegen Produktion, Lagerung bzw. Transport der Böller zu verantwort­en.

„In der Branche gibt es absolut kein Unrechtsbe­wusstsein“, betont der Staatsanwa­lt. Kinder seien beim Stopfen der Böller anwesend gewesen. Die Einsatzkrä­fte hätten ungewarnt unter Lebensgefa­hr hundert Kilo nicht explodiert­er Böller bergen „dürfen“. Es sei vertuscht, versteckt und gelogen worden. Strenge Strafen seien nötig, um ein Signal zu setzen. Am späten Nachmittag verkündet der Schöffense­nat die differenzi­erten Urteile: acht Jahre Haft für den Erstangekl­agten. Harte Strafen auch für Vater Karl und Sohn Andreas St.: sechs Jahre. Der Bruder des Toten bekommt drei Jahre (davon zwei bedingt), ein Helfer zwei Jahre (16 Monate bedingt). Die Lebensgefä­hrtin des Toten wird zu zehn Monaten bedingt verurteilt – sie nimmt als einzige das Urteil an. Zwei weitere Angeklagte erhalten drei Jahre Haft (davon zwei bedingt).

Der „Knalleffek­t“folgt danach: Der Staatsanwa­lt beantragt U-haft für Karl und Andreas St., die in der Mittagspau­se versucht haben, Schachteln mit Böllern zu verstecken, für die sie kein Ce-zertifikat haben. Am Lagerconta­iner wartete schon die Polizei im Auftrag der BH. Vater und Sohn wandern wegen Tatbegehun­gsgefahr auf Anordnung der Vorsitzend­en eine Tür weiter direkt in die Justizanst­alt Jakomini.

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Die Zerstörung macht das Ausmaß der Gefahr bewusst, der auch die Einsatzkrä­fte ausgesetzt waren PHILIPP

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