Vom Gerichtssaal direkt in die U-haft
Während über ihr Urteil im Böllerprozess beraten wurde, versuchten Vater und Sohn neue illegale Böller zu verstecken.
Vater bei der Explosion starben, ist unstrittig. Der Leichenhund schlug an 21 Stellen in den Ruinen der illegalen Produktionsstätte an. Staatsanwalt Alexander Birringer hat die Anklagen gegen acht Personen im Laufe des Verfahrens mehrfach ausgeweitet. Der Erstangeklagte, ein 33-jähriger Pyrotechnik-unternehmer, und alle sieben Mitangeklagten haben neben anderen Delikten vor allem vorsätzliche Gemeinge- fährdung wegen Produktion, Lagerung bzw. Transport der Böller zu verantworten.
„In der Branche gibt es absolut kein Unrechtsbewusstsein“, betont der Staatsanwalt. Kinder seien beim Stopfen der Böller anwesend gewesen. Die Einsatzkräfte hätten ungewarnt unter Lebensgefahr hundert Kilo nicht explodierter Böller bergen „dürfen“. Es sei vertuscht, versteckt und gelogen worden. Strenge Strafen seien nötig, um ein Signal zu setzen. Am späten Nachmittag verkündet der Schöffensenat die differenzierten Urteile: acht Jahre Haft für den Erstangeklagten. Harte Strafen auch für Vater Karl und Sohn Andreas St.: sechs Jahre. Der Bruder des Toten bekommt drei Jahre (davon zwei bedingt), ein Helfer zwei Jahre (16 Monate bedingt). Die Lebensgefährtin des Toten wird zu zehn Monaten bedingt verurteilt – sie nimmt als einzige das Urteil an. Zwei weitere Angeklagte erhalten drei Jahre Haft (davon zwei bedingt).
Der „Knalleffekt“folgt danach: Der Staatsanwalt beantragt U-haft für Karl und Andreas St., die in der Mittagspause versucht haben, Schachteln mit Böllern zu verstecken, für die sie kein Ce-zertifikat haben. Am Lagercontainer wartete schon die Polizei im Auftrag der BH. Vater und Sohn wandern wegen Tatbegehungsgefahr auf Anordnung der Vorsitzenden eine Tür weiter direkt in die Justizanstalt Jakomini.