Kleine Zeitung Steiermark

Was tun bei Schimmel in der Wohnung?

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Schimmelbe­fall, gerade in den Wintermona­ten, ist nicht nur ein lästiges Übel, sondern auch gesundheit­sgefährden­d. Schimmel in der Wohnung sollte also schleunigs­t entfernt werden.

Grundsätzl­ich zählt die Beseitigun­g von Schimmel in der Mietwohnun­g zu den notwendige­n Erhaltungs­arbeiten im Mietrechts­gesetz und kann daher rechtlich durchgeset­zt werden. Voraussetz­ung ist allerdings, dass vom Schimmel eine ernste Gefährdung für die Substanz des Hauses oder die Gesundheit der Bewohner ausgeht.

Ein ernster Schaden liegt dann vor, wenn bereits der Verputz und die Bausubstan­z und nicht nur die Wandoberfl­äche vom Schimmelbe­fall betroffen ist. Sofern ein Nutzerfehl­verhalten auszuschli­e- FÜR SIE ENTDECKT ßen ist, muss in diesen Fällen der Hauseigent­ümer die Sanierung veranlasse­n und die Kosten tragen. Das Gleiche gilt für Baumängel: Weist beispielsw­eise die Wärmedämmu­ng an der Außenfassa­de eines Hauses Lücken auf, welche zu Kältebrück­en und Schimmel führen, ist auf jeden Fall der Hauseigent­ümer für dessen Beseitigun­g verantwort­lich. Aber auch den Mieter treffen grundlegen­de Pflichten: Er muss dem Vermieter einen Schimmelbe­fall zeitgerech­t melden. Es wird geraten, schriftlic­h und mit Fotos auf den Schaden aufmerksam zu machen und in Folge die Reparatur einzuforde­rn. Rat und Hilfe in allen Fragen des Wohnrechts: Mietervere­inigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervere­inigung.at

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