Was tun bei Schimmel in der Wohnung?
Schimmelbefall, gerade in den Wintermonaten, ist nicht nur ein lästiges Übel, sondern auch gesundheitsgefährdend. Schimmel in der Wohnung sollte also schleunigst entfernt werden.
Grundsätzlich zählt die Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung zu den notwendigen Erhaltungsarbeiten im Mietrechtsgesetz und kann daher rechtlich durchgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass vom Schimmel eine ernste Gefährdung für die Substanz des Hauses oder die Gesundheit der Bewohner ausgeht.
Ein ernster Schaden liegt dann vor, wenn bereits der Verputz und die Bausubstanz und nicht nur die Wandoberfläche vom Schimmelbefall betroffen ist. Sofern ein Nutzerfehlverhalten auszuschlie- FÜR SIE ENTDECKT ßen ist, muss in diesen Fällen der Hauseigentümer die Sanierung veranlassen und die Kosten tragen. Das Gleiche gilt für Baumängel: Weist beispielsweise die Wärmedämmung an der Außenfassade eines Hauses Lücken auf, welche zu Kältebrücken und Schimmel führen, ist auf jeden Fall der Hauseigentümer für dessen Beseitigung verantwortlich. Aber auch den Mieter treffen grundlegende Pflichten: Er muss dem Vermieter einen Schimmelbefall zeitgerecht melden. Es wird geraten, schriftlich und mit Fotos auf den Schaden aufmerksam zu machen und in Folge die Reparatur einzufordern. Rat und Hilfe in allen Fragen des Wohnrechts: Mietervereinigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervereinigung.at