Peter Westenthaler muss wohl hinter Gitter
Peter Westenthaler zu 20 Monaten Haft verurteilt, zehn Monate unbedingt. Fußfessel erst nach fünf Monaten.
SCHEINRECHNUNGEN
Der ehemalige FPÖ- und Bzö-politiker Peter Westenthaler ist wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Zehn Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 20 bekam der 49-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Westenthalers Anwalt Thomas Kralik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Zugleich mit der Strafe verkündete der Schöffensenat, dass für Peter Westenthaler der elektronisch überwachte Hausarrest erst nach Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen infrage komme. Der ehemalige Spitzenpolitiker muss demnach die Hälfte seines unbedingten Strafteils – konkret fünf Monate – verbüßen, ehe er überhaupt die Fußfessel beantragen kann.
Westenthaler zeigte sich nach der Urteilsverkündung erschüttert und äußerte Unverständnis über die nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung.
In dem Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und Bzöpolitiker ging es einerseits um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, wobei Westenthaler bestreitet, in die inkriminierten Vorgänge eingebunden gewesen zu sein. Zweiter Anklagepunkt war die missbräuchliche Verwendung einer dem Fußballnachwuchs zugedachten Millionensubvention an die Bundesliga. Fußfessel nach fünf Monaten: Westenthaler