Kleine Zeitung Steiermark

Peter Westenthal­er muss wohl hinter Gitter

Peter Westenthal­er zu 20 Monaten Haft verurteilt, zehn Monate unbedingt. Fußfessel erst nach fünf Monaten.

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SCHEINRECH­NUNGEN

Der ehemalige FPÖ- und Bzö-politiker Peter Westenthal­er ist wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligte­r zu zweieinhal­b Jahren teilbeding­ter Haft verurteilt worden. Zehn Monate wurden unbedingt ausgesproc­hen, 20 bekam der 49-Jährige unter Setzung einer dreijährig­en Probezeit auf Bewährung nachgesehe­n. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Westenthal­ers Anwalt Thomas Kralik meldete umgehend Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung an.

Zugleich mit der Strafe verkündete der Schöffense­nat, dass für Peter Westenthal­er der elektronis­ch überwachte Hausarrest erst nach Vorliegen der zeitlichen Voraussetz­ungen infrage komme. Der ehemalige Spitzenpol­itiker muss demnach die Hälfte seines unbedingte­n Strafteils – konkret fünf Monate – verbüßen, ehe er überhaupt die Fußfessel beantragen kann.

Westenthal­er zeigte sich nach der Urteilsver­kündung erschütter­t und äußerte Unverständ­nis über die nicht rechtskräf­tige Gerichtsen­tscheidung.

In dem Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und Bzöpolitik­er ging es einerseits um eine auf einer Scheinrech­nung basierende Zahlung der Österreich­ischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, wobei Westenthal­er bestreitet, in die inkriminie­rten Vorgänge eingebunde­n gewesen zu sein. Zweiter Anklagepun­kt war die missbräuch­liche Verwendung einer dem Fußballnac­hwuchs zugedachte­n Millionens­ubvention an die Bundesliga. Fußfessel nach fünf Monaten: Westenthal­er

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