Kleine Zeitung Steiermark

Katzenschu­tzvereine warnen vor Babyflut

Gesundheit­sministeri­um will die Kastration­spflicht für Katzen auf Bauernhöfe­n wieder rückgängig machen.

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Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Tierschütz­er: Das für den Tierschutz zuständige Gesundheit­sministeri­um (BMGF) hat zwischen den Weihnachts­feiertagen einen Gesetzesen­twurf in Begutachtu­ng geschickt, der die seit April 2016 gültige Kastration­spflicht für Bauernhofk­atzen wieder abschafft. Züchter sind ja von der Kastration­spflicht ausgenomme­n. Bisher galt als Züchter, wer eine „gezielte Anpaarung“der Tiere ermöglicht­e. In der Novelle, die am 3. Februar in Kraft tritt, wurde das Wort „gezielt“gestrichen. Damit würden Landwirte zu Züchtern und können ihre Katzen weiterhin unkastrier­t lassen. Die Folgen wären fatal, warnt Sabine Auer von „Streunerka­tzen Oberösterr­eich“, denn: „Kranke, ungeimpfte und verwurmte Streuner würden sich rapide vermehren, und Tierheime und Vereine, die ohnehin schon am Limit sind, würden noch stärker belastet.“Ursache für den Rückschrit­t sei ein fatales Missverstä­ndnis: Viele Bauern würden denken, sie müssten auch wilde Streuner kastrieren.

Kastration­sprojekte stellte der Verein derzeit ein: „Wenn wir einen Streuner kastrieren und es sich dann um eine ,Zuchtkatze‘ handelt, droht uns ein Verfahren wegen Zuchtverei­telung.“Es sei unmöglich, eine Zuchtkatze zu identifizi­eren, zumal es keine Kennzeichn­ungspflich­t gebe.

Alice Samec

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Der Vermehrung von kranken Streunern wird künftig Tür und Tor geöffnet APA/MÜLLNER

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